Todesfall-Wegweiser

Todesfall im Kanton Zug: Stellen, Erbschaftssteuer, Fristen

Es tut uns leid, dass Sie einen Menschen verloren haben. Hier finden Sie, was nach einem Todesfall im Kanton Zug gilt: welche Stellen zuständig sind, wie das Steuerinventar abläuft, wie hoch die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaft ist und welche Fristen das Bundesrecht vorgibt. Massgebend ist in der Regel der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Nehmen Sie sich Zeit – nur wenig ist in den ersten Tagen dringend.

Checkliste für Zug öffnen Fristen mit Datum ausrechnen

Angaben geprüft am 31. Oktober und 1. November 2026 · Rechtsstand Oktober 2026 · mit amtlichen Quellen

Das Wichtigste in Kürze

Zuständige Stellen im Kanton Zug

AufgabeZuständig
Testament abgeben und eröffnenErbschaftsbehörde (Erbschaftsamt) der Einwohnergemeinde
Öffentliches Inventar verlangenKantonsgerichtspräsidium (Aufnahme: Erbschaftsbehörde der Gemeinde)
Erbschaft ausschlagenEinzelrichter/in am Kantonsgericht Zug (Praxis)
ErbbescheinigungErbschaftsbehörde (Erbschaftsamt) der Einwohnergemeinde
SteuerinventarErbschaftsamt der Einwohnergemeinde (Anordnung: kantonale Steuerverwaltung)

Zuständig sind in der Regel die Stellen am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Fragen Sie im Zweifel dort nach – die Mitarbeitenden helfen auch weiter, wenn Sie nicht wissen, wo Sie beginnen sollen.

Schritt für Schritt im Kanton Zug

Todesfall melden 2 Tage

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung. Sonst sind Ehegatte, nahe Verwandte oder Hausgenossen meldepflichtig; das Bestattungsunternehmen darf mit schriftlicher Vollmacht melden. Mitbringen: ärztliche Todesbescheinigung, Ausweis und Familienausweis. Die Bestattung darf erst nach der Meldung stattfinden. (Art. 34a, 35, 36 ZStV)

Testament abliefern sofort

Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich der zuständigen Behörde abgeben – auch wenn es ungültig oder alt scheint. Die Behörde eröffnet es innert eines Monats und teilt den Erben den Inhalt mit. (Art. 556, 557 ZGB)

Im Kanton Zug: Zuständig ist die Erbschaftsbehörde der Einwohnergemeinde (Erbschaftsamt) am letzten Wohnsitz. Sie eröffnet das Testament und führt darüber ein Protokoll (§§ 10 und 73 EG ZGB).

Bei Verdacht auf Schulden: öffentliches Inventar verlangen 1 Monat

Das öffentliche Inventar listet Vermögen und Schulden amtlich auf. Nach dessen Abschluss haben die Erben einen weiteren Monat Zeit, um anzunehmen, auszuschlagen oder die amtliche Liquidation zu verlangen. Das Begehren ist innert eines Monats in der gleichen Form wie die Ausschlagung bei der zuständigen Behörde zu stellen – lassen Sie sich den Beginn der Frist dort bestätigen. (Art. 580, 587, 593 ZGB)

Im Kanton Zug: Das öffentliche Inventar ordnet das Kantonsgerichtspräsidium an; aufgenommen wird es danach von der Erbschaftsbehörde der Gemeinde (§ 75 EG ZGB).

Entscheiden: Erbschaft annehmen oder ausschlagen 3 Monate

Gesetzliche Erben haben drei Monate ab Kenntnis des Todes, eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung. Die Ausschlagung muss vorbehaltlos sein. Wer nichts tut, hat angenommen. Wer sich vorher Nachlasssachen aneignet oder sich in die Erbschaft einmischt, verliert das Recht auszuschlagen. Aus wichtigen Gründen kann die Frist verlängert werden. (Art. 566–571, 576 ZGB)

Im Kanton Zug: Die Ausschlagung richten Sie schriftlich an die Einzelrichterin bzw. den Einzelrichter am Kantonsgericht Zug (Aabachstrasse 3, Postfach, 6301 Zug); der Kanton stellt dafür ein Formular bereit. Die Zuständigkeit beruht auf der Praxis, im EG ZGB ist sie nicht ausdrücklich geregelt.

Erbbescheinigung beantragen – nach dem Entscheid

Sie weist aus, wer erbt, und öffnet Konten und Grundbuch. Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden. Bei einem Testament wird sie frühestens einen Monat nach der Mitteilung an die Beteiligten ausgestellt, wenn niemand die Berechtigung bestreitet. (Art. 558, 559, 567 ZGB)

Im Kanton Zug: Die Erbbescheinigung stellt die Erbschaftsbehörde der Einwohnergemeinde am letzten Wohnsitz aus (§ 10 Abs. 1 Ziff. 7 EG ZGB).

Steuerinventar und letzte Steuererklärung

Nach einem Todesfall wird in der Regel ein Steuerinventar über das Vermögen per Todestag erstellt. Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge bereit.

Im Kanton Zug: Die kantonale Steuerverwaltung ordnet das Inventar an, aufgenommen wird es vom Erbschaftsamt der Einwohnergemeinde innert zwei Wochen (§§ 147 und 152 StG ZG). Ist Erbschaftssteuer zu erwarten, stellt Ihnen die Gemeinde ein Erbschaftssteuerformular zu, das Sie innert 90 Tagen ausgefüllt zurücksenden (§ 183 StG ZG). (§§ 147–152 StG ZG)

Die Erben reichen für die verstorbene Person eine Steuererklärung bis zum Todestag ein, dazu offene Vorjahre; die Steuer wird aus dem Nachlass bezahlt. Ein überlebender Ehegatte versteuert den Rest des Jahres separat.

Kantonale Grundlagen zum Erbgang: §§ 10, 68–79 EG ZGB ZG (BGS 211.1).

Erbschaftssteuer im Kanton Zug

Ob und wie viel Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person ab. Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, für Grundstücke der Kanton, in dem sie liegen.

Erbschaftssteuer im Kanton Zug je Verwandtschaftsgrad (Rechtsstand Oktober 2026)
VerwandtschaftsgradSteuersatzFreibetrag je Person
Ehegatten und eingetragene Partnerbefreit–
Nachkommenbefreit–
Stiefkinderbefreit–
Elternbefreit–
Geschwister4–8 %–
Grosseltern6–12 %–
Nichten und Neffen6–12 %–
Onkel und Tanten6–12 %–
Lebenspartner ohne Trauschein (in der Regel nach 5 Jahren mit gemeinsamer Wohnung)befreit–
nicht verwandte Personen10–20 %–

Wo eine Spanne steht, steigt der Satz mit dem Betrag. Ohne die genannte Voraussetzung gilt für Lebenspartner dasselbe wie für nicht verwandte Personen. Die Sätze sind Richtwerte – die Steuer berechnet die zuständige Behörde.

So wird gerechnet: Stufentarif von 10 % (erste 40 000 Fr.) bis 20 % (Teil über 600 000 Fr.) (§ 180 Abs. 1); von dieser Steuer entrichten die Empfänger je nach Verwandtschaft 20, 40, 60, 80 oder 100 % (§ 180 Abs. 2).

Gemeinden: Keine Gemeinde-Erbschaftssteuer; der Ertrag der kantonalen Steuer fällt vollständig den Einwohnergemeinden zu (Antwort des Regierungsrats vom 24.10.2023). Die Einwohnergemeinden (Erbschaftsämter) versenden und sammeln die Erbschaftssteuerformulare, veranlagt wird durch die kantonale Steuerverwaltung (§§ 183 f. StG).

Einzelheiten je Verwandtschaftsgrad (mit Gesetzesartikeln)

Besonderes: Steuerfrei: Zuwendungen an dauernd erwerbsunfähige Personen bis 60 000 Fr., wenn ihr steuerbares Einkommen einschliesslich der Zuwendung 12 000 Fr. nicht übersteigt; Hausrat (§ 175 Abs. 3). Die Erbschaftssteuer wird pro Person berechnet, aber gesamthaft aus der Erbmasse bezogen (§ 184 Abs. 2).

Gesetz: Steuergesetz (StG) vom 25. Mai 2000, BGS 632.1, §§ 172–186 · Information der kantonalen Steuerverwaltung

Fristen nach Bundesrecht

Diese Fristen gelten in allen Kantonen. Sie folgen den allgemeinen gesetzlichen Regeln; im Einzelfall kann eine Frist später beginnen, zum Beispiel bei einem Testament. Lassen Sie sich den Fristbeginn bei der zuständigen Behörde bestätigen und handeln Sie wenn möglich einige Tage vor Fristende.

Ihre Fristen mit Datum

Geben Sie auf der Startseite den Todestag ein – die Seite rechnet die wichtigsten Fristen für Sie aus. Es wird nichts gesendet.

Zum Fristen-Rechner

Weitere Hilfe auf dieser Seite

Häufige Fragen

Wo melde ich einen Todesfall im Kanton Zug?

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden (Art. 34a, 35, 36 ZStV). Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung.

Wo schlage ich im Kanton Zug eine Erbschaft aus?

Zuständig ist: Einzelrichter/in am Kantonsgericht Zug (Praxis). Gesetzliche Erben haben drei Monate Zeit ab dem Tag, an dem sie vom Tod erfahren haben; eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung des Testaments (Art. 567 ZGB). Wer nichts unternimmt, hat die Erbschaft angenommen.

Wer stellt im Kanton Zug die Erbbescheinigung aus?

Zuständig ist: Erbschaftsbehörde (Erbschaftsamt) der Einwohnergemeinde. Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Zug?

Befreit: Ehegatten und eingetragene Partner, Nachkommen, Stiefkinder, Eltern sowie Lebenspartner ohne Trauschein (in der Regel nach 5 Jahren mit gemeinsamer Wohnung). Steuerpflichtig: Geschwister 4–8 %; Grosseltern, Nichten und Neffen sowie Onkel und Tanten 6–12 %; nicht verwandte Personen 10–20 %. Ohne diese Voraussetzung gilt für Lebenspartner dasselbe wie für nicht verwandte Personen. Wo eine Spanne steht, steigt der Satz mit dem Betrag. (§§ 172–186 StG ZG) Bitte lassen Sie sich die Steuer von der zuständigen Behörde bestätigen.

Wer erstellt im Kanton Zug das Steuerinventar?

Zuständig ist: Erbschaftsamt der Einwohnergemeinde (Anordnung: kantonale Steuerverwaltung). Grundlage: §§ 147–152 StG ZG. Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Versicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge per Todestag bereit.

Andere Kantone

Alle 26 Kantone im Überblick

Quellen

Amtliche Quellen des Kantons Zug (Rechtsstand Oktober 2026):

Quellen Bundesrecht: ZGB, OR, ZStV, AHVG (fedlex.admin.ch); AHV-Merkblatt 3.03 (ahv-iv.ch); ESTV-Steuermäppchen 2025 zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (estv.admin.ch); ch.ch Todesfall-Checkliste. Stand: Oktober 2026.

Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten, Fristen und Sätze können sich ändern – bitte bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen.