Todesfall-Wegweiser

Todesfall im Kanton Schaffhausen: Stellen, Erbschaftssteuer, Fristen

Es tut uns leid, dass Sie einen Menschen verloren haben. Hier finden Sie, was nach einem Todesfall im Kanton Schaffhausen gilt: welche Stellen zuständig sind, wie das Steuerinventar abläuft, wie hoch die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaft ist und welche Fristen das Bundesrecht vorgibt. Massgebend ist in der Regel der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Nehmen Sie sich Zeit – nur wenig ist in den ersten Tagen dringend.

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Angaben geprüft am 31. Oktober und 1. November 2026 · Rechtsstand Oktober 2026 · mit amtlichen Quellen

Das Wichtigste in Kürze

Zuständige Stellen im Kanton Schaffhausen

AufgabeZuständig
Testament abgeben und eröffnenErbschaftsbehörde der Wohnsitzgemeinde (Erbschaftsamt)
Öffentliches Inventar verlangenErbschaftsbehörde der Wohnsitzgemeinde
Erbschaft ausschlagenErbschaftsbehörde der Wohnsitzgemeinde
ErbbescheinigungErbschaftsbehörde der Wohnsitzgemeinde
SteuerinventarErbschaftsamt der Wohnsitzgemeinde

Zuständig sind in der Regel die Stellen am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Fragen Sie im Zweifel dort nach – die Mitarbeitenden helfen auch weiter, wenn Sie nicht wissen, wo Sie beginnen sollen.

Schritt für Schritt im Kanton Schaffhausen

Todesfall melden 2 Tage

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung. Sonst sind Ehegatte, nahe Verwandte oder Hausgenossen meldepflichtig; das Bestattungsunternehmen darf mit schriftlicher Vollmacht melden. Mitbringen: ärztliche Todesbescheinigung, Ausweis und Familienausweis. Die Bestattung darf erst nach der Meldung stattfinden. (Art. 34a, 35, 36 ZStV)

Testament abliefern sofort

Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich der zuständigen Behörde abgeben – auch wenn es ungültig oder alt scheint. Die Behörde eröffnet es innert eines Monats und teilt den Erben den Inhalt mit. (Art. 556, 557 ZGB)

Im Kanton Schaffhausen: Zuständig ist die Erbschaftsbehörde der letzten Wohnsitzgemeinde (in der Regel der Gemeinderat) mit ihrem Erbschaftsamt; sie eröffnet Testamente und Erbverträge und teilt sie den Beteiligten mit.

Bei Verdacht auf Schulden: öffentliches Inventar verlangen 1 Monat

Das öffentliche Inventar listet Vermögen und Schulden amtlich auf. Nach dessen Abschluss haben die Erben einen weiteren Monat Zeit, um anzunehmen, auszuschlagen oder die amtliche Liquidation zu verlangen. Das Begehren ist innert eines Monats in der gleichen Form wie die Ausschlagung bei der zuständigen Behörde zu stellen – lassen Sie sich den Beginn der Frist dort bestätigen. (Art. 580, 587, 593 ZGB)

Im Kanton Schaffhausen: Das Erbschaftsamt nimmt ein amtliches Inventar auf, wenn eine erbende Person es verlangt, wenn Erbschaftssteuer anfällt oder in weiteren gesetzlichen Fällen, in der Regel innert zwei Monaten seit dem Tod. Sonst erhalten Sie einen Inventarfragebogen. Ein öffentliches Inventar verlangen Sie innert Monatsfrist bei der Erbschaftsbehörde.

Entscheiden: Erbschaft annehmen oder ausschlagen 3 Monate

Gesetzliche Erben haben drei Monate ab Kenntnis des Todes, eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung. Die Ausschlagung muss vorbehaltlos sein. Wer nichts tut, hat angenommen. Wer sich vorher Nachlasssachen aneignet oder sich in die Erbschaft einmischt, verliert das Recht auszuschlagen. Aus wichtigen Gründen kann die Frist verlängert werden. (Art. 566–571, 576 ZGB)

Im Kanton Schaffhausen: Die Ausschlagung erklären Sie bei der Erbschaftsbehörde der letzten Wohnsitzgemeinde; sie wird dort protokolliert. Das Einreichen des Inventarfragebogens unterbricht die Ausschlagungsfrist nicht.

Erbbescheinigung beantragen – nach dem Entscheid

Sie weist aus, wer erbt, und öffnet Konten und Grundbuch. Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden. Bei einem Testament wird sie frühestens einen Monat nach der Mitteilung an die Beteiligten ausgestellt, wenn niemand die Berechtigung bestreitet. (Art. 558, 559, 567 ZGB)

Im Kanton Schaffhausen: Stellt die Erbschaftsbehörde aus, auf Verlangen nach Ablauf der dreimonatigen Ausschlagungsfrist. Früher nur, wenn alle Erben die Annahme der Erbschaft erklärt haben.

Steuerinventar und letzte Steuererklärung

Nach einem Todesfall wird in der Regel ein Steuerinventar über das Vermögen per Todestag erstellt. Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge bereit.

Im Kanton Schaffhausen: Ist kein amtliches Inventar nötig, stellt Ihnen das Erbschaftsamt einen Inventarfragebogen zu; er gilt als Steuerinventar und ist auch auszufüllen, wenn kein Vermögen vorhanden war. Senden Sie ihn mit den Belegen in der Regel innert zwei Monaten seit der Aufforderung zurück (§ 15 Erbschaftsverordnung). (Art. 171b StG SH (SHR 641.100); §§ 14–17 Erbschaftsverordnung)

Die Erben reichen für die verstorbene Person eine Steuererklärung bis zum Todestag ein, dazu offene Vorjahre; die Steuer wird aus dem Nachlass bezahlt. Ein überlebender Ehegatte versteuert den Rest des Jahres separat.

Kantonale Grundlagen zum Erbgang: Art. 70–83 EG ZGB SH (SHR 210.100); Erbschaftsverordnung (SHR 211.231).

Erbschaftssteuer im Kanton Schaffhausen

Ob und wie viel Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person ab. Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, für Grundstücke der Kanton, in dem sie liegen.

Erbschaftssteuer im Kanton Schaffhausen je Verwandtschaftsgrad (Rechtsstand Oktober 2026)
VerwandtschaftsgradSteuersatzFreibetrag je Person
Ehegatten und eingetragene Partnerbefreit–
Nachkommenbefreit–
Stiefkinderbefreit–
Eltern2–8 %CHF 30'000
Geschwister4–16 %CHF 10'000
Grosseltern4–16 %CHF 10'000
Nichten und Neffen6–24 %CHF 10'000
Onkel und Tanten8–32 %CHF 10'000
Lebenspartner ohne Trauschein10–40 %CHF 10'000
nicht verwandte Personen10–40 %CHF 10'000

Wo eine Spanne steht, steigt der Satz mit dem Betrag. Die Sätze sind Richtwerte – die Steuer berechnet die zuständige Behörde.

So wird gerechnet: Einfache Steuer nach Stufen von 2 % (erste CHF 10'000) bis 10 % (CHF 520'000–700'000), über CHF 700'000 einheitlich 8 %; diese einfache Steuer wird je nach Verwandtschaft mit 1 bis 5 multipliziert.

Gemeinden: Keine Gemeindesteuer. Die Erbschaftsbehörde ist Sache der Gemeinde (in der Regel der Gemeinderat oder eine besondere Erbschaftsbehörde); ihre Kanzlei veranlagt auch die Erbschaftssteuer (Art. 17 ErbStG). Gebühren für amtliches Inventar und Teilung: Grundgebühr plus höchstens 4 ‰ des Reinvermögens, max. CHF 10'000; entfällt, wenn das Inventar nur der Erbschaftssteuer dient (Art. 83 EG ZGB).

Einzelheiten je Verwandtschaftsgrad (mit Gesetzesartikeln)

Besonderes: Hausrat ist steuerfrei (Art. 7 Abs. 1 Bst. d). Für den Zuschlag zählt der gesamte Vermögensanfall der Person, auch ausserkantonale Teile (Art. 12 Abs. 4). Freibetrag bei mehreren Zuwendungen nur einmal (Art. 11 Abs. 3).

Gesetz: Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 13. Dezember 1976 (SHR 643.100), Art. 3, 7, 11, 12, 14, 17

Fristen nach Bundesrecht

Diese Fristen gelten in allen Kantonen. Sie folgen den allgemeinen gesetzlichen Regeln; im Einzelfall kann eine Frist später beginnen, zum Beispiel bei einem Testament. Lassen Sie sich den Fristbeginn bei der zuständigen Behörde bestätigen und handeln Sie wenn möglich einige Tage vor Fristende.

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Häufige Fragen

Wo melde ich einen Todesfall im Kanton Schaffhausen?

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden (Art. 34a, 35, 36 ZStV). Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung.

Wo schlage ich im Kanton Schaffhausen eine Erbschaft aus?

Zuständig ist: Erbschaftsbehörde der Wohnsitzgemeinde. Gesetzliche Erben haben drei Monate Zeit ab dem Tag, an dem sie vom Tod erfahren haben; eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung des Testaments (Art. 567 ZGB). Wer nichts unternimmt, hat die Erbschaft angenommen.

Wer stellt im Kanton Schaffhausen die Erbbescheinigung aus?

Zuständig ist: Erbschaftsbehörde der Wohnsitzgemeinde. Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Schaffhausen?

Befreit: Ehegatten und eingetragene Partner, Nachkommen sowie Stiefkinder. Steuerpflichtig: Eltern 2–8 % (Freibetrag CHF 30'000); Geschwister und Grosseltern 4–16 % (Freibetrag CHF 10'000); Nichten und Neffen 6–24 % (Freibetrag CHF 10'000); Onkel und Tanten 8–32 % (Freibetrag CHF 10'000); Lebenspartner ohne Trauschein und nicht verwandte Personen 10–40 % (Freibetrag CHF 10'000). Wo eine Spanne steht, steigt der Satz mit dem Betrag. (Art. 3, 11, 12 ErbStG SH) Bitte lassen Sie sich die Steuer von der zuständigen Behörde bestätigen.

Wer erstellt im Kanton Schaffhausen das Steuerinventar?

Zuständig ist: Erbschaftsamt der Wohnsitzgemeinde. Grundlage: Art. 171b StG SH (SHR 641.100); §§ 14–17 Erbschaftsverordnung. Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Versicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge per Todestag bereit.

Andere Kantone

Alle 26 Kantone im Überblick

Quellen

Amtliche Quellen des Kantons Schaffhausen (Rechtsstand Oktober 2026):

Quellen Bundesrecht: ZGB, OR, ZStV, AHVG (fedlex.admin.ch); AHV-Merkblatt 3.03 (ahv-iv.ch); ESTV-Steuermäppchen 2025 zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (estv.admin.ch); ch.ch Todesfall-Checkliste. Stand: Oktober 2026.

Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten, Fristen und Sätze können sich ändern – bitte bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen.