Todesfall im Kanton Obwalden: Stellen, Erbschaftssteuer, Fristen
Es tut uns leid, dass Sie einen Menschen verloren haben. Hier finden Sie, was nach einem Todesfall im Kanton Obwalden gilt: welche Stellen zuständig sind, wie das Steuerinventar abläuft, wie hoch die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaft ist und welche Fristen das Bundesrecht vorgibt. Massgebend ist in der Regel der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Nehmen Sie sich Zeit – nur wenig ist in den ersten Tagen dringend.
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Angaben geprüft am 31. Oktober und 1. November 2026 · Rechtsstand Oktober 2026 · mit amtlichen Quellen
Das Wichtigste in Kürze
- Todesfall melden: innert 2 Tagen beim Zivilstandsamt. Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung.
- Testament: sofort abgeben – zuständig: Gemeinderat (Abgabe beim Gemeindepräsidium).
- Erbschaft ausschlagen: innert 3 Monaten – zuständig: Gemeindepräsidium zuhanden des Gemeinderats. Wer nichts unternimmt, hat die Erbschaft angenommen.
- Erbschaftssteuer: Der Kanton Obwalden und seine Gemeinden erheben keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Sie wurde auf den 1. Januar 2017 abgeschafft. (StG OW, Abschaffung per 1.1.2017)
Zuständige Stellen im Kanton Obwalden
| Aufgabe | Zuständig |
|---|---|
| Testament abgeben und eröffnen | Gemeinderat (Abgabe beim Gemeindepräsidium) |
| Öffentliches Inventar verlangen | Kantonsgerichtspräsidium (Durchführung Konkursamt) |
| Erbschaft ausschlagen | Gemeindepräsidium zuhanden des Gemeinderats |
| Erbbescheinigung | Gemeindeschreiber oder Gemeindepräsidium |
| Steuerinventar | Einwohnergemeinde (evtl. kantonale Steuerverwaltung) |
Zuständig sind in der Regel die Stellen am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Fragen Sie im Zweifel dort nach – die Mitarbeitenden helfen auch weiter, wenn Sie nicht wissen, wo Sie beginnen sollen.
Schritt für Schritt im Kanton Obwalden
Todesfall melden 2 Tage
Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung. Sonst sind Ehegatte, nahe Verwandte oder Hausgenossen meldepflichtig; das Bestattungsunternehmen darf mit schriftlicher Vollmacht melden. Mitbringen: ärztliche Todesbescheinigung, Ausweis und Familienausweis. Die Bestattung darf erst nach der Meldung stattfinden. (Art. 34a, 35, 36 ZStV)
Testament abliefern sofort
Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich der zuständigen Behörde abgeben – auch wenn es ungültig oder alt scheint. Die Behörde eröffnet es innert eines Monats und teilt den Erben den Inhalt mit. (Art. 556, 557 ZGB)
Im Kanton Obwalden: Testamente, Erb- und Eheverträge sind sofort dem Gemeindepräsidium der Einwohnergemeinde zuhanden des Gemeinderats abzugeben; der Gemeinderat eröffnet sie (Art. 85 EG ZGB OW).
Bei Verdacht auf Schulden: öffentliches Inventar verlangen 1 Monat
Das öffentliche Inventar listet Vermögen und Schulden amtlich auf. Nach dessen Abschluss haben die Erben einen weiteren Monat Zeit, um anzunehmen, auszuschlagen oder die amtliche Liquidation zu verlangen. Das Begehren ist innert eines Monats in der gleichen Form wie die Ausschlagung bei der zuständigen Behörde zu stellen – lassen Sie sich den Beginn der Frist dort bestätigen. (Art. 580, 587, 593 ZGB)
Im Kanton Obwalden: Das öffentliche Inventar verlangen Sie beim Kantonsgerichtspräsidium; durchgeführt wird es vom Konkursamt (Art. 89 EG ZGB OW).
Entscheiden: Erbschaft annehmen oder ausschlagen 3 Monate
Gesetzliche Erben haben drei Monate ab Kenntnis des Todes, eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung. Die Ausschlagung muss vorbehaltlos sein. Wer nichts tut, hat angenommen. Wer sich vorher Nachlasssachen aneignet oder sich in die Erbschaft einmischt, verliert das Recht auszuschlagen. Aus wichtigen Gründen kann die Frist verlängert werden. (Art. 566–571, 576 ZGB)
Im Kanton Obwalden: Die Ausschlagung erklären Sie beim Gemeindepräsidium am letzten Wohnort zuhanden des Gemeinderats (Art. 87 EG ZGB OW).
Erbbescheinigung beantragen – nach dem Entscheid
Sie weist aus, wer erbt, und öffnet Konten und Grundbuch. Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden. Bei einem Testament wird sie frühestens einen Monat nach der Mitteilung an die Beteiligten ausgestellt, wenn niemand die Berechtigung bestreitet. (Art. 558, 559, 567 ZGB)
Im Kanton Obwalden: Die Bescheinigung über die Erbberechtigung stellt die Gemeindeschreiberin bzw. der Gemeindeschreiber oder das Gemeindepräsidium auf Anordnung des Gemeinderats aus (Art. 86 EG ZGB OW).
Steuerinventar und letzte Steuererklärung
Nach einem Todesfall wird in der Regel ein Steuerinventar über das Vermögen per Todestag erstellt. Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge bereit.
Im Kanton Obwalden: Die Wohngemeinde nimmt innert 30 Tagen nach dem Tod das amtliche Inventar auf; der Gemeinderat kann diese Aufgabe der kantonalen Steuerverwaltung übertragen (Art. 233, 239 StG OW). (Art. 233–239 StG OW (GDB 641.4))
Die Erben reichen für die verstorbene Person eine Steuererklärung bis zum Todestag ein, dazu offene Vorjahre; die Steuer wird aus dem Nachlass bezahlt. Ein überlebender Ehegatte versteuert den Rest des Jahres separat.
Kantonale Grundlagen zum Erbgang: Art. 81–89 EG ZGB OW (GDB 210.1).
Erbschaftssteuer im Kanton Obwalden
Der Kanton Obwalden und seine Gemeinden erheben keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Sie wurde auf den 1. Januar 2017 abgeschafft. (StG OW, Abschaffung per 1.1.2017)
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist seit dem 1. Januar 2017 abgeschafft (Nachtrag vom 14. April 2016, angenommen in der Volksabstimmung vom 27. November 2016). Auch die Gemeinden erheben keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer mehr; finanzschwache Gemeinden erhielten 2017–2019 Ausgleichsbeiträge (Art. 323 StG OW).
Für Erbfälle vor dem 1. Januar 2017 galt noch das alte Recht.
Gesetz: Steuergesetz (StG), GDB 641.4, Art. 1 Abs. 1 lit. e und Art. 130–141 StG OW (aufgehoben per 01.01.2017)
Fristen nach Bundesrecht
Diese Fristen gelten in allen Kantonen. Sie folgen den allgemeinen gesetzlichen Regeln; im Einzelfall kann eine Frist später beginnen, zum Beispiel bei einem Testament. Lassen Sie sich den Fristbeginn bei der zuständigen Behörde bestätigen und handeln Sie wenn möglich einige Tage vor Fristende.
- Todesfall beim Zivilstandsamt melden: 2 Tage ab dem Todestag. Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung. (Art. 34a, 35, 36 ZStV)
- Gefundenes Testament der Behörde abgeben: Unverzüglich, sobald ein Testament gefunden wird – auch wenn es alt oder ungültig scheint. (Art. 556 ZGB)
- Öffentliches Inventar verlangen (nur bei Verdacht auf Schulden): 1 Monat ab dem Tag, an dem Sie vom Tod erfahren haben (gleicher Fristbeginn wie die Ausschlagung). (Art. 580 ZGB)
- Erbschaft ausschlagen – wer nichts tut, hat angenommen: 3 Monate ab dem Tag, an dem Sie vom Tod erfahren haben (gesetzliche Erben). (Art. 567 ZGB)
- Ausschlagung für eingesetzte Erben (laut Testament): 3 Monate ab der amtlichen Mitteilung des Testaments. (Art. 567 ZGB)
- Erbbescheinigung beantragen – erst nach dem Entscheid: Richtdatum: nach Ablauf der Ausschlagungsfrist. Ob es früher geht, sagt die zuständige Behörde. (Art. 558, 559, 567 ZGB)
- Testament anfechten (Herabsetzung oder Ungültigkeit): 1 Jahr ab dem Tag, an dem Sie vom Testament und vom Grund erfahren haben; in jedem Fall innert 10 Jahren. (Art. 521, 533 ZGB)
- AHV-Rente der verstorbenen Person läuft bis Ende des Todesmonats: Zu viel Bezahltes wird zurückverlangt – melden Sie den Tod der Ausgleichskasse rasch.
- Witwen-, Witwer- oder Waisenrente: Anspruch frühestens ab dem Ersten des Folgemonats – nur auf Anmeldung bei der Ausgleichskasse, ob ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab. (Art. 23–25 AHVG)
- Krankenkasse: Die Versicherung endet mit dem Todestag. Zu viel bezahlte Prämien werden zurückerstattet.
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Häufige Fragen
Wo melde ich einen Todesfall im Kanton Obwalden?
Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden (Art. 34a, 35, 36 ZStV). Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung.
Wo schlage ich im Kanton Obwalden eine Erbschaft aus?
Zuständig ist: Gemeindepräsidium zuhanden des Gemeinderats. Gesetzliche Erben haben drei Monate Zeit ab dem Tag, an dem sie vom Tod erfahren haben; eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung des Testaments (Art. 567 ZGB). Wer nichts unternimmt, hat die Erbschaft angenommen.
Wer stellt im Kanton Obwalden die Erbbescheinigung aus?
Zuständig ist: Gemeindeschreiber oder Gemeindepräsidium. Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Obwalden?
Der Kanton Obwalden und seine Gemeinden erheben keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Sie wurde auf den 1. Januar 2017 abgeschafft. (StG OW, Abschaffung per 1.1.2017)
Wer erstellt im Kanton Obwalden das Steuerinventar?
Zuständig ist: Einwohnergemeinde (evtl. kantonale Steuerverwaltung). Grundlage: Art. 233–239 StG OW (GDB 641.4). Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Versicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge per Todestag bereit.
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Quellen
Amtliche Quellen des Kantons Obwalden (Rechtsstand Oktober 2026):
- Steuergesetz OW, GDB 641.4 (PDF) (Aktuelle Version in Kraft seit 01.01.2026)
- EG ZGB OW, GDB 210.1 (PDF) (Aktuelle Version in Kraft seit 01.03.2026)
- ESTV, Steuermäppchen 2025: Erbschafts- und Schenkungssteuer (alle Kantone) (26.11.2025)
Quellen Bundesrecht: ZGB, OR, ZStV, AHVG (fedlex.admin.ch); AHV-Merkblatt 3.03 (ahv-iv.ch); ESTV-Steuermäppchen 2025 zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (estv.admin.ch); ch.ch Todesfall-Checkliste. Stand: Oktober 2026.
Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten, Fristen und Sätze können sich ändern – bitte bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen.