Todesfall-Wegweiser

Todesfall im Kanton Obwalden: Stellen, Erbschaftssteuer, Fristen

Es tut uns leid, dass Sie einen Menschen verloren haben. Hier finden Sie, was nach einem Todesfall im Kanton Obwalden gilt: welche Stellen zuständig sind, wie das Steuerinventar abläuft, wie hoch die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaft ist und welche Fristen das Bundesrecht vorgibt. Massgebend ist in der Regel der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Nehmen Sie sich Zeit – nur wenig ist in den ersten Tagen dringend.

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Angaben geprüft am 31. Oktober und 1. November 2026 · Rechtsstand Oktober 2026 · mit amtlichen Quellen

Das Wichtigste in Kürze

Zuständige Stellen im Kanton Obwalden

AufgabeZuständig
Testament abgeben und eröffnenGemeinderat (Abgabe beim Gemeindepräsidium)
Öffentliches Inventar verlangenKantonsgerichtspräsidium (Durchführung Konkursamt)
Erbschaft ausschlagenGemeindepräsidium zuhanden des Gemeinderats
ErbbescheinigungGemeindeschreiber oder Gemeindepräsidium
SteuerinventarEinwohnergemeinde (evtl. kantonale Steuerverwaltung)

Zuständig sind in der Regel die Stellen am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Fragen Sie im Zweifel dort nach – die Mitarbeitenden helfen auch weiter, wenn Sie nicht wissen, wo Sie beginnen sollen.

Schritt für Schritt im Kanton Obwalden

Todesfall melden 2 Tage

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung. Sonst sind Ehegatte, nahe Verwandte oder Hausgenossen meldepflichtig; das Bestattungsunternehmen darf mit schriftlicher Vollmacht melden. Mitbringen: ärztliche Todesbescheinigung, Ausweis und Familienausweis. Die Bestattung darf erst nach der Meldung stattfinden. (Art. 34a, 35, 36 ZStV)

Testament abliefern sofort

Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich der zuständigen Behörde abgeben – auch wenn es ungültig oder alt scheint. Die Behörde eröffnet es innert eines Monats und teilt den Erben den Inhalt mit. (Art. 556, 557 ZGB)

Im Kanton Obwalden: Testamente, Erb- und Eheverträge sind sofort dem Gemeindepräsidium der Einwohnergemeinde zuhanden des Gemeinderats abzugeben; der Gemeinderat eröffnet sie (Art. 85 EG ZGB OW).

Bei Verdacht auf Schulden: öffentliches Inventar verlangen 1 Monat

Das öffentliche Inventar listet Vermögen und Schulden amtlich auf. Nach dessen Abschluss haben die Erben einen weiteren Monat Zeit, um anzunehmen, auszuschlagen oder die amtliche Liquidation zu verlangen. Das Begehren ist innert eines Monats in der gleichen Form wie die Ausschlagung bei der zuständigen Behörde zu stellen – lassen Sie sich den Beginn der Frist dort bestätigen. (Art. 580, 587, 593 ZGB)

Im Kanton Obwalden: Das öffentliche Inventar verlangen Sie beim Kantonsgerichtspräsidium; durchgeführt wird es vom Konkursamt (Art. 89 EG ZGB OW).

Entscheiden: Erbschaft annehmen oder ausschlagen 3 Monate

Gesetzliche Erben haben drei Monate ab Kenntnis des Todes, eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung. Die Ausschlagung muss vorbehaltlos sein. Wer nichts tut, hat angenommen. Wer sich vorher Nachlasssachen aneignet oder sich in die Erbschaft einmischt, verliert das Recht auszuschlagen. Aus wichtigen Gründen kann die Frist verlängert werden. (Art. 566–571, 576 ZGB)

Im Kanton Obwalden: Die Ausschlagung erklären Sie beim Gemeindepräsidium am letzten Wohnort zuhanden des Gemeinderats (Art. 87 EG ZGB OW).

Erbbescheinigung beantragen – nach dem Entscheid

Sie weist aus, wer erbt, und öffnet Konten und Grundbuch. Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden. Bei einem Testament wird sie frühestens einen Monat nach der Mitteilung an die Beteiligten ausgestellt, wenn niemand die Berechtigung bestreitet. (Art. 558, 559, 567 ZGB)

Im Kanton Obwalden: Die Bescheinigung über die Erbberechtigung stellt die Gemeindeschreiberin bzw. der Gemeindeschreiber oder das Gemeindepräsidium auf Anordnung des Gemeinderats aus (Art. 86 EG ZGB OW).

Steuerinventar und letzte Steuererklärung

Nach einem Todesfall wird in der Regel ein Steuerinventar über das Vermögen per Todestag erstellt. Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge bereit.

Im Kanton Obwalden: Die Wohngemeinde nimmt innert 30 Tagen nach dem Tod das amtliche Inventar auf; der Gemeinderat kann diese Aufgabe der kantonalen Steuerverwaltung übertragen (Art. 233, 239 StG OW). (Art. 233–239 StG OW (GDB 641.4))

Die Erben reichen für die verstorbene Person eine Steuererklärung bis zum Todestag ein, dazu offene Vorjahre; die Steuer wird aus dem Nachlass bezahlt. Ein überlebender Ehegatte versteuert den Rest des Jahres separat.

Kantonale Grundlagen zum Erbgang: Art. 81–89 EG ZGB OW (GDB 210.1).

Erbschaftssteuer im Kanton Obwalden

Der Kanton Obwalden und seine Gemeinden erheben keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Sie wurde auf den 1. Januar 2017 abgeschafft. (StG OW, Abschaffung per 1.1.2017)

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist seit dem 1. Januar 2017 abgeschafft (Nachtrag vom 14. April 2016, angenommen in der Volksabstimmung vom 27. November 2016). Auch die Gemeinden erheben keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer mehr; finanzschwache Gemeinden erhielten 2017–2019 Ausgleichsbeiträge (Art. 323 StG OW).

Für Erbfälle vor dem 1. Januar 2017 galt noch das alte Recht.

Gesetz: Steuergesetz (StG), GDB 641.4, Art. 1 Abs. 1 lit. e und Art. 130–141 StG OW (aufgehoben per 01.01.2017)

Fristen nach Bundesrecht

Diese Fristen gelten in allen Kantonen. Sie folgen den allgemeinen gesetzlichen Regeln; im Einzelfall kann eine Frist später beginnen, zum Beispiel bei einem Testament. Lassen Sie sich den Fristbeginn bei der zuständigen Behörde bestätigen und handeln Sie wenn möglich einige Tage vor Fristende.

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Häufige Fragen

Wo melde ich einen Todesfall im Kanton Obwalden?

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden (Art. 34a, 35, 36 ZStV). Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung.

Wo schlage ich im Kanton Obwalden eine Erbschaft aus?

Zuständig ist: Gemeindepräsidium zuhanden des Gemeinderats. Gesetzliche Erben haben drei Monate Zeit ab dem Tag, an dem sie vom Tod erfahren haben; eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung des Testaments (Art. 567 ZGB). Wer nichts unternimmt, hat die Erbschaft angenommen.

Wer stellt im Kanton Obwalden die Erbbescheinigung aus?

Zuständig ist: Gemeindeschreiber oder Gemeindepräsidium. Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Obwalden?

Der Kanton Obwalden und seine Gemeinden erheben keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Sie wurde auf den 1. Januar 2017 abgeschafft. (StG OW, Abschaffung per 1.1.2017)

Wer erstellt im Kanton Obwalden das Steuerinventar?

Zuständig ist: Einwohnergemeinde (evtl. kantonale Steuerverwaltung). Grundlage: Art. 233–239 StG OW (GDB 641.4). Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Versicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge per Todestag bereit.

Andere Kantone

Alle 26 Kantone im Überblick

Quellen

Amtliche Quellen des Kantons Obwalden (Rechtsstand Oktober 2026):

Quellen Bundesrecht: ZGB, OR, ZStV, AHVG (fedlex.admin.ch); AHV-Merkblatt 3.03 (ahv-iv.ch); ESTV-Steuermäppchen 2025 zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (estv.admin.ch); ch.ch Todesfall-Checkliste. Stand: Oktober 2026.

Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten, Fristen und Sätze können sich ändern – bitte bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen.