Todesfall-Wegweiser

Todesfall im Kanton Basel-Landschaft: Stellen, Erbschaftssteuer, Fristen

Es tut uns leid, dass Sie einen Menschen verloren haben. Hier finden Sie, was nach einem Todesfall im Kanton Basel-Landschaft gilt: welche Stellen zuständig sind, wie das Steuerinventar abläuft, wie hoch die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaft ist und welche Fristen das Bundesrecht vorgibt. Massgebend ist in der Regel der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Nehmen Sie sich Zeit – nur wenig ist in den ersten Tagen dringend.

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Angaben geprüft am 31. Oktober und 1. November 2026 · Rechtsstand Oktober 2026 · mit amtlichen Quellen

Das Wichtigste in Kürze

Zuständige Stellen im Kanton Basel-Landschaft

AufgabeZuständig
Testament abgeben und eröffnenErbschaftsamt (Zivilrechtsverwaltung)
Öffentliches Inventar verlangenErbschaftsamt (Zivilrechtsverwaltung)
Erbschaft ausschlagenErbschaftsamt (Zivilrechtsverwaltung)
ErbbescheinigungErbschaftsamt (Zivilrechtsverwaltung)
SteuerinventarErbschaftsamt (Zivilrechtsverwaltung)

Zuständig sind in der Regel die Stellen am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Fragen Sie im Zweifel dort nach – die Mitarbeitenden helfen auch weiter, wenn Sie nicht wissen, wo Sie beginnen sollen.

Schritt für Schritt im Kanton Basel-Landschaft

Todesfall melden 2 Tage

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung. Sonst sind Ehegatte, nahe Verwandte oder Hausgenossen meldepflichtig; das Bestattungsunternehmen darf mit schriftlicher Vollmacht melden. Mitbringen: ärztliche Todesbescheinigung, Ausweis und Familienausweis. Die Bestattung darf erst nach der Meldung stattfinden. (Art. 34a, 35, 36 ZStV)

Testament abliefern sofort

Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich der zuständigen Behörde abgeben – auch wenn es ungültig oder alt scheint. Die Behörde eröffnet es innert eines Monats und teilt den Erben den Inhalt mit. (Art. 556, 557 ZGB)

Im Kanton Basel-Landschaft: Zuständig ist das Erbschaftsamt der kantonalen Zivilrechtsverwaltung (Standort Arlesheim). Ein gefundenes Testament bringen Sie sofort dorthin, auch wenn Sie es für ungültig halten. Wer mit der Verfügung nicht einverstanden ist, kann die Ausstellung der Erbbescheinigung innert eines Monats seit der Eröffnung schriftlich beim Erbschaftsamt bestreiten.

Bei Verdacht auf Schulden: öffentliches Inventar verlangen 1 Monat

Das öffentliche Inventar listet Vermögen und Schulden amtlich auf. Nach dessen Abschluss haben die Erben einen weiteren Monat Zeit, um anzunehmen, auszuschlagen oder die amtliche Liquidation zu verlangen. Das Begehren ist innert eines Monats in der gleichen Form wie die Ausschlagung bei der zuständigen Behörde zu stellen – lassen Sie sich den Beginn der Frist dort bestätigen. (Art. 580, 587, 593 ZGB)

Im Kanton Basel-Landschaft: Das Erbschaftsamt nimmt nach jedem Todesfall ein Inventar auf. Erben nur Ehegatte, eingetragene Partnerin bzw. Partner, Eltern oder Nachkommen, gilt ein vereinfachtes Verfahren: Sie füllen eine Vermögensdeklaration mit Belegen aus (z. B. Kontoauszüge per Todestag). Für ein öffentliches Inventar verlangt das Erbschaftsamt einen Kostenvorschuss von CHF 1'500.

Entscheiden: Erbschaft annehmen oder ausschlagen 3 Monate

Gesetzliche Erben haben drei Monate ab Kenntnis des Todes, eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung. Die Ausschlagung muss vorbehaltlos sein. Wer nichts tut, hat angenommen. Wer sich vorher Nachlasssachen aneignet oder sich in die Erbschaft einmischt, verliert das Recht auszuschlagen. Aus wichtigen Gründen kann die Frist verlängert werden. (Art. 566–571, 576 ZGB)

Im Kanton Basel-Landschaft: Die Ausschlagung erklären Sie beim Erbschaftsamt. Mit dem Inventar erhalten die Erben ein Formular für die Erklärung über Annahme oder Ausschlagung.

Erbbescheinigung beantragen – nach dem Entscheid

Sie weist aus, wer erbt, und öffnet Konten und Grundbuch. Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden. Bei einem Testament wird sie frühestens einen Monat nach der Mitteilung an die Beteiligten ausgestellt, wenn niemand die Berechtigung bestreitet. (Art. 558, 559, 567 ZGB)

Im Kanton Basel-Landschaft: Beim Erbschaftsamt schriftlich bestellen (auch online); sie ist gebührenpflichtig. Ausgestellt wird sie frühestens einen Monat nach dem Tod bzw. nach der Testamentseröffnung und erst, wenn sich alle Erben zu Annahme oder Ausschlagung geäussert haben; bei stillschweigender Annahme erst nach Ablauf der dreimonatigen Ausschlagungsfrist.

Steuerinventar und letzte Steuererklärung

Nach einem Todesfall wird in der Regel ein Steuerinventar über das Vermögen per Todestag erstellt. Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge bereit.

Im Kanton Basel-Landschaft: Das Steuerinventar nimmt das Erbschaftsamt auf (§ 110 EG ZGB). Unterliegt eine erbende Person der Erbschaftssteuer, findet eine persönliche Inventaraufnahme statt, meist in den Räumen des Erbschaftsamts in Arlesheim; mindestens eine handlungsfähige erbende Person, die die Vermögensverhältnisse kennt, muss dabei sein. (§ 110 EG ZGB BL i. V. m. Art. 154 ff. DBG)

Die Erben reichen für die verstorbene Person eine Steuererklärung bis zum Todestag ein, dazu offene Vorjahre; die Steuer wird aus dem Nachlass bezahlt. Ein überlebender Ehegatte versteuert den Rest des Jahres separat.

Kantonale Grundlagen zum Erbgang: §§ 105, 108–112 EG ZGB BL (SGS 211).

Erbschaftssteuer im Kanton Basel-Landschaft

Ob und wie viel Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person ab. Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, für Grundstücke der Kanton, in dem sie liegen.

Erbschaftssteuer im Kanton Basel-Landschaft je Verwandtschaftsgrad (Rechtsstand Oktober 2026)
VerwandtschaftsgradSteuersatzFreibetrag je Person
Ehegatten und eingetragene Partnerbefreit–
Nachkommenbefreit–
Stiefkinder7,5 %CHF 50'000
Elternbefreit–
Geschwister15 %CHF 30'000
Grosseltern15 %CHF 30'000
Nichten und Neffen22,5 %CHF 20'000
Onkel und Tanten22,5 %CHF 20'000
Lebenspartner ohne Trauschein (nach mindestens 5 Jahren gemeinsamem Haushalt)15 %CHF 30'000
nicht verwandte Personen30 %CHF 10'000

Ohne die genannte Voraussetzung gilt für Lebenspartner dasselbe wie für nicht verwandte Personen. Die Sätze sind Richtwerte – die Steuer berechnet die zuständige Behörde.

So wird gerechnet: Fester Satz je Steuerklasse (7,5 %, 15 %, 22,5 % oder 30 %) auf dem Betrag nach Abzug des Freibetrags der Klasse.

Gemeinden: Keine Gemeindesteuer. Den Einzug der Erbschaftssteuer besorgen laut § 21 ErbStG die Bezirksschreibereien (der Regierungsrat kann dies ändern); veranlagt wird sie von der kantonalen Steuerverwaltung (§ 18).

Einzelheiten je Verwandtschaftsgrad (mit Gesetzesartikeln)

Besonderes: Hausrat, den Personen aus dem gemeinsamen Haushalt übernehmen, ist steuerfrei (§ 13 Abs. 2). Bei Unternehmensnachfolge ermässigt sich die Steuer um 50 % (§ 14). Mehrere Zuwendungen derselben Person innert 10 Jahren: Freibetrag nur einmal (§ 12 Abs. 3). Fälligkeit 30 Tage nach Eröffnung der Veranlagung (§ 20).

Gesetz: Gesetz über die Erbschafts- und die Schenkungssteuer vom 7. Januar 1980 (SGS 334), §§ 9, 12, 13, 18, 21 · Information der kantonalen Steuerverwaltung

Fristen nach Bundesrecht

Diese Fristen gelten in allen Kantonen. Sie folgen den allgemeinen gesetzlichen Regeln; im Einzelfall kann eine Frist später beginnen, zum Beispiel bei einem Testament. Lassen Sie sich den Fristbeginn bei der zuständigen Behörde bestätigen und handeln Sie wenn möglich einige Tage vor Fristende.

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Häufige Fragen

Wo melde ich einen Todesfall im Kanton Basel-Landschaft?

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden (Art. 34a, 35, 36 ZStV). Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung.

Wo schlage ich im Kanton Basel-Landschaft eine Erbschaft aus?

Zuständig ist: Erbschaftsamt (Zivilrechtsverwaltung). Gesetzliche Erben haben drei Monate Zeit ab dem Tag, an dem sie vom Tod erfahren haben; eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung des Testaments (Art. 567 ZGB). Wer nichts unternimmt, hat die Erbschaft angenommen.

Wer stellt im Kanton Basel-Landschaft die Erbbescheinigung aus?

Zuständig ist: Erbschaftsamt (Zivilrechtsverwaltung). Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Basel-Landschaft?

Befreit: Ehegatten und eingetragene Partner, Nachkommen sowie Eltern. Steuerpflichtig: Stiefkinder 7,5 % (Freibetrag CHF 50'000); Geschwister, Grosseltern und Lebenspartner ohne Trauschein (nach mindestens 5 Jahren gemeinsamem Haushalt) 15 % (Freibetrag CHF 30'000); Nichten und Neffen sowie Onkel und Tanten 22,5 % (Freibetrag CHF 20'000); nicht verwandte Personen 30 % (Freibetrag CHF 10'000). Ohne diese Voraussetzung gilt für Lebenspartner dasselbe wie für nicht verwandte Personen. Stiefkinder sind wie Nachkommen befreit, wenn sie vor dem 25. Altersjahr mindestens 10 Jahre mit der verstorbenen Person im gleichen Haushalt lebten. (§§ 9–14 ErbStG BL) Bitte lassen Sie sich die Steuer von der zuständigen Behörde bestätigen.

Wer erstellt im Kanton Basel-Landschaft das Steuerinventar?

Zuständig ist: Erbschaftsamt (Zivilrechtsverwaltung). Grundlage: § 110 EG ZGB BL i. V. m. Art. 154 ff. DBG. Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Versicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge per Todestag bereit.

Andere Kantone

Alle 26 Kantone im Überblick

Quellen

Amtliche Quellen des Kantons Basel-Landschaft (Rechtsstand Oktober 2026):

Quellen Bundesrecht: ZGB, OR, ZStV, AHVG (fedlex.admin.ch); AHV-Merkblatt 3.03 (ahv-iv.ch); ESTV-Steuermäppchen 2025 zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (estv.admin.ch); ch.ch Todesfall-Checkliste. Stand: Oktober 2026.

Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten, Fristen und Sätze können sich ändern – bitte bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen.