Todesfall-Wegweiser

Todesfall im Kanton Tessin: Stellen, Erbschaftssteuer, Fristen

Es tut uns leid, dass Sie einen Menschen verloren haben. Hier finden Sie, was nach einem Todesfall im Kanton Tessin gilt: welche Stellen zuständig sind, wie das Steuerinventar abläuft, wie hoch die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaft ist und welche Fristen das Bundesrecht vorgibt. Massgebend ist in der Regel der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Nehmen Sie sich Zeit – nur wenig ist in den ersten Tagen dringend.

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Angaben geprüft am 31. Oktober und 1. November 2026 · Rechtsstand Oktober 2026 · mit amtlichen Quellen

Das Wichtigste in Kürze

Zuständige Stellen im Kanton Tessin

AufgabeZuständig
Testament abgeben und eröffnenPrätur des Bezirks (Pretura), Übergabe an einen Notar (notaio)
Öffentliches Inventar verlangenPrätur des Bezirks (Pretura)
Erbschaft ausschlagenPrätur des Bezirks (Pretura)
ErbbescheinigungPrätur des Bezirks (Pretura)
SteuerinventarKantonale Steuerverwaltung (Divisione delle contribuzioni), Amt für Erbschafts- und Schenkungssteuern (Ufficio delle imposte di successione e donazione), mit Gemeindedelegiertem (delegato comunale)

Zuständig sind in der Regel die Stellen am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Fragen Sie im Zweifel dort nach – die Mitarbeitenden helfen auch weiter, wenn Sie nicht wissen, wo Sie beginnen sollen.

Schritt für Schritt im Kanton Tessin

Todesfall melden 2 Tage

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung. Sonst sind Ehegatte, nahe Verwandte oder Hausgenossen meldepflichtig; das Bestattungsunternehmen darf mit schriftlicher Vollmacht melden. Mitbringen: ärztliche Todesbescheinigung, Ausweis und Familienausweis. Die Bestattung darf erst nach der Meldung stattfinden. (Art. 34a, 35, 36 ZStV)

Testament abliefern sofort

Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich der zuständigen Behörde abgeben – auch wenn es ungültig oder alt scheint. Die Behörde eröffnet es innert eines Monats und teilt den Erben den Inhalt mit. (Art. 556, 557 ZGB)

Im Kanton Tessin: Ein eigenhändiges Testament übergeben Sie nach dem Tod einem Notar (notaio). Dieser meldet es der Prätur (Pretura); der Prätor eröffnet es in einer Verhandlung, zu der die bekannten Erben eingeladen werden (Art. 80–82 LAC).

Bei Verdacht auf Schulden: öffentliches Inventar verlangen 1 Monat

Das öffentliche Inventar listet Vermögen und Schulden amtlich auf. Nach dessen Abschluss haben die Erben einen weiteren Monat Zeit, um anzunehmen, auszuschlagen oder die amtliche Liquidation zu verlangen. Das Begehren ist innert eines Monats in der gleichen Form wie die Ausschlagung bei der zuständigen Behörde zu stellen – lassen Sie sich den Beginn der Frist dort bestätigen. (Art. 580, 587, 593 ZGB)

Im Kanton Tessin: Das öffentliche Inventar verlangen Sie bei der Prätur (Pretura) des Bezirks; der Prätor bewilligt es und bestimmt den Notar, der es aufnimmt (Art. 86a LAC).

Entscheiden: Erbschaft annehmen oder ausschlagen 3 Monate

Gesetzliche Erben haben drei Monate ab Kenntnis des Todes, eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung. Die Ausschlagung muss vorbehaltlos sein. Wer nichts tut, hat angenommen. Wer sich vorher Nachlasssachen aneignet oder sich in die Erbschaft einmischt, verliert das Recht auszuschlagen. Aus wichtigen Gründen kann die Frist verlängert werden. (Art. 566–571, 576 ZGB)

Im Kanton Tessin: Die Ausschlagung erklären Sie bei der Prätur (Pretura) des Bezirks am letzten Wohnsitz; sie registriert die Ausschlagung (Art. 86a LAC).

Erbbescheinigung beantragen – nach dem Entscheid

Sie weist aus, wer erbt, und öffnet Konten und Grundbuch. Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden. Bei einem Testament wird sie frühestens einen Monat nach der Mitteilung an die Beteiligten ausgestellt, wenn niemand die Berechtigung bestreitet. (Art. 558, 559, 567 ZGB)

Im Kanton Tessin: Den Erbschein (certificato ereditario) stellt die Prätur (Pretura) des Bezirks am letzten Wohnsitz aus (Art. 86a LAC).

Steuerinventar und letzte Steuererklärung

Nach einem Todesfall wird in der Regel ein Steuerinventar über das Vermögen per Todestag erstellt. Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge bereit.

Im Kanton Tessin: Das Inventar wird nach jedem Todesfall von der kantonalen Steuerverwaltung (Divisione delle contribuzioni) aufgenommen, oft durch den Gemeindedelegierten (delegato comunale). Ist der Nachlass gefährdet, versiegelt dieser Räume, Tresore und Schliessfächer; die Behörde kann die Erstellung auch den Erben mit Frist übertragen (Art. 169–178 LT).

Die Erben reichen für die verstorbene Person eine Steuererklärung bis zum Todestag ein, dazu offene Vorjahre; die Steuer wird aus dem Nachlass bezahlt. Ein überlebender Ehegatte versteuert den Rest des Jahres separat.

Kantonale Grundlagen zum Erbgang: Art. 78–86a LAC (Legge di applicazione e complemento del Codice civile, 211.100).

Erbschaftssteuer im Kanton Tessin

Ob und wie viel Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person ab. Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, für Grundstücke der Kanton, in dem sie liegen.

Erbschaftssteuer im Kanton Tessin je Verwandtschaftsgrad (Rechtsstand Oktober 2026)
VerwandtschaftsgradSteuersatzFreibetrag je Person
Ehegatten und eingetragene Partnerbefreit–
Nachkommenbefreit–
Stiefkinder6–15,5 %CHF 10'000
Elternbefreit–
Geschwister6–15,5 %CHF 10'000
Grosselternbefreit–
Nichten und Neffen7,7–18,5 %CHF 10'000
Onkel und Tanten10,7–27 %CHF 10'000
Lebenspartner ohne Trauschein6–15,5 %CHF 10'000
nicht verwandte Personen17,9–35 %CHF 10'000

Wo eine Spanne steht, steigt der Satz mit dem Betrag. Die Sätze sind Richtwerte – die Steuer berechnet die zuständige Behörde.

So wird gerechnet: Stufentarif von 5,95 % (bis Fr. 10 000) bis 17,85 % (über Fr. 675 100), multipliziert mit einem Koeffizienten je Verwandtschaftsgrad (1,0 / 1,3 / 1,8 / 3,0) und begrenzt durch einen Höchstsatz (15,5 / 18,5 / 27 / 35 %) (Art. 164 LT).

Gemeinden: Keine Gemeinde-Erbschaftssteuer (laut ESTV); die Gemeinden ernennen aber die Delegierten für Siegelung und Inventar (Art. 169 LT).

Einzelheiten je Verwandtschaftsgrad (mit Gesetzesartikeln)

Besonderes: Unternehmensnachfolge: Steuer um 50 % ermässigt (Art. 156a LT, seit 1.1.2024). Steuern unter Fr. 30 je Erbteil werden nicht erhoben (Art. 12a RLT).

Gesetz: Legge tributaria del 21 giugno 1994 (LT; RL 640.100), Art. 141–168 LT, v. a. Art. 154, 155, 156a, 164

Fristen nach Bundesrecht

Diese Fristen gelten in allen Kantonen. Sie folgen den allgemeinen gesetzlichen Regeln; im Einzelfall kann eine Frist später beginnen, zum Beispiel bei einem Testament. Lassen Sie sich den Fristbeginn bei der zuständigen Behörde bestätigen und handeln Sie wenn möglich einige Tage vor Fristende.

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Häufige Fragen

Wo melde ich einen Todesfall im Kanton Tessin?

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden (Art. 34a, 35, 36 ZStV). Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung.

Wo schlage ich im Kanton Tessin eine Erbschaft aus?

Zuständig ist: Prätur des Bezirks (Pretura). Gesetzliche Erben haben drei Monate Zeit ab dem Tag, an dem sie vom Tod erfahren haben; eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung des Testaments (Art. 567 ZGB). Wer nichts unternimmt, hat die Erbschaft angenommen.

Wer stellt im Kanton Tessin die Erbbescheinigung aus?

Zuständig ist: Prätur des Bezirks (Pretura). Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Tessin?

Befreit: Ehegatten und eingetragene Partner, Nachkommen, Eltern sowie Grosseltern. Steuerpflichtig: Stiefkinder, Geschwister und Lebenspartner ohne Trauschein 6–15,5 %; Nichten und Neffen 7,7–18,5 %; Onkel und Tanten 10,7–27 %; nicht verwandte Personen 17,9–35 %. Freibetrag je Person: CHF 10'000. Wo eine Spanne steht, steigt der Satz mit dem Betrag. (Art. 154–164 LT TI) Bitte lassen Sie sich die Steuer von der zuständigen Behörde bestätigen.

Wer erstellt im Kanton Tessin das Steuerinventar?

Zuständig ist: Kantonale Steuerverwaltung (Divisione delle contribuzioni), Amt für Erbschafts- und Schenkungssteuern (Ufficio delle imposte di successione e donazione), mit Gemeindedelegiertem (delegato comunale). Grundlage: Art. 169–178 LT (Legge tributaria, 640.100). Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Versicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge per Todestag bereit.

Andere Kantone

Alle 26 Kantone im Überblick

Quellen

Amtliche Quellen des Kantons Tessin (Rechtsstand Oktober 2026):

Quellen Bundesrecht: ZGB, OR, ZStV, AHVG (fedlex.admin.ch); AHV-Merkblatt 3.03 (ahv-iv.ch); ESTV-Steuermäppchen 2025 zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (estv.admin.ch); ch.ch Todesfall-Checkliste. Stand: Oktober 2026.

Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten, Fristen und Sätze können sich ändern – bitte bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen.