Todesfall-Wegweiser

Todesfall im Kanton Luzern: Stellen, Erbschaftssteuer, Fristen

Es tut uns leid, dass Sie einen Menschen verloren haben. Hier finden Sie, was nach einem Todesfall im Kanton Luzern gilt: welche Stellen zuständig sind, wie das Steuerinventar abläuft, wie hoch die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaft ist und welche Fristen das Bundesrecht vorgibt. Massgebend ist in der Regel der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Nehmen Sie sich Zeit – nur wenig ist in den ersten Tagen dringend.

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Angaben geprüft am 31. Oktober und 1. November 2026 · Rechtsstand Oktober 2026 · mit amtlichen Quellen

Das Wichtigste in Kürze

Bitte beachten – noch nicht abschliessend geklärt:

Zuständige Stellen im Kanton Luzern

AufgabeZuständig
Testament abgeben und eröffnenTeilungsbehörde der Gemeinde
Öffentliches Inventar verlangenTeilungsbehörde der Gemeinde
Erbschaft ausschlagenTeilungsbehörde der Gemeinde
ErbbescheinigungTeilungsbehörde der Gemeinde
SteuerinventarTeilungsbehörde der Gemeinde

Zuständig sind in der Regel die Stellen am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Fragen Sie im Zweifel dort nach – die Mitarbeitenden helfen auch weiter, wenn Sie nicht wissen, wo Sie beginnen sollen.

Schritt für Schritt im Kanton Luzern

Todesfall melden 2 Tage

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung. Sonst sind Ehegatte, nahe Verwandte oder Hausgenossen meldepflichtig; das Bestattungsunternehmen darf mit schriftlicher Vollmacht melden. Mitbringen: ärztliche Todesbescheinigung, Ausweis und Familienausweis. Die Bestattung darf erst nach der Meldung stattfinden. (Art. 34a, 35, 36 ZStV)

Testament abliefern sofort

Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich der zuständigen Behörde abgeben – auch wenn es ungültig oder alt scheint. Die Behörde eröffnet es innert eines Monats und teilt den Erben den Inhalt mit. (Art. 556, 557 ZGB)

Im Kanton Luzern: Zuständig ist die Teilungsbehörde der Gemeinde am letzten Wohnsitz (Gemeindepräsidium und ein weiteres Gemeinderatsmitglied); sie eröffnet die letztwillige Verfügung (§ 9 EGZGB LU).

Bei Verdacht auf Schulden: öffentliches Inventar verlangen 1 Monat

Das öffentliche Inventar listet Vermögen und Schulden amtlich auf. Nach dessen Abschluss haben die Erben einen weiteren Monat Zeit, um anzunehmen, auszuschlagen oder die amtliche Liquidation zu verlangen. Das Begehren ist innert eines Monats in der gleichen Form wie die Ausschlagung bei der zuständigen Behörde zu stellen – lassen Sie sich den Beginn der Frist dort bestätigen. (Art. 580, 587, 593 ZGB)

Im Kanton Luzern: Das öffentliche Inventar verlangen Sie bei der Teilungsbehörde der Gemeinde am letzten Wohnsitz; sie erstellt es selbst oder beauftragt eine Erbschaftsverwaltung (§§ 9, 74 EGZGB LU).

Entscheiden: Erbschaft annehmen oder ausschlagen 3 Monate

Gesetzliche Erben haben drei Monate ab Kenntnis des Todes, eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung. Die Ausschlagung muss vorbehaltlos sein. Wer nichts tut, hat angenommen. Wer sich vorher Nachlasssachen aneignet oder sich in die Erbschaft einmischt, verliert das Recht auszuschlagen. Aus wichtigen Gründen kann die Frist verlängert werden. (Art. 566–571, 576 ZGB)

Im Kanton Luzern: Die Ausschlagung erklären Sie bei der Teilungsbehörde der Gemeinde am letzten Wohnsitz (§ 9 Abs. 2 lit. f EGZGB LU).

Erbbescheinigung beantragen – nach dem Entscheid

Sie weist aus, wer erbt, und öffnet Konten und Grundbuch. Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden. Bei einem Testament wird sie frühestens einen Monat nach der Mitteilung an die Beteiligten ausgestellt, wenn niemand die Berechtigung bestreitet. (Art. 558, 559, 567 ZGB)

Im Kanton Luzern: Die Erbenbescheinigung stellt die Teilungsbehörde der Gemeinde am letzten Wohnsitz aus (§ 9 Abs. 2 lit. e EGZGB LU).

Steuerinventar und letzte Steuererklärung

Nach einem Todesfall wird in der Regel ein Steuerinventar über das Vermögen per Todestag erstellt. Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge bereit.

Im Kanton Luzern: Die Teilungsbehörde der Wohngemeinde nimmt innert zwei Wochen nach dem Tod das amtliche Inventar auf (§§ 182–184 StG LU); dieses dient auch als Grundlage für die Erbschaftssteuer, die ebenfalls die Gemeinde veranlagt.

Die Erben reichen für die verstorbene Person eine Steuererklärung bis zum Todestag ein, dazu offene Vorjahre; die Steuer wird aus dem Nachlass bezahlt. Ein überlebender Ehegatte versteuert den Rest des Jahres separat.

Kantonale Grundlagen zum Erbgang: §§ 9, 72–74 EGZGB LU (SRL Nr. 200).

Erbschaftssteuer im Kanton Luzern

Ob und wie viel Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person ab. Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, für Grundstücke der Kanton, in dem sie liegen.

Erbschaftssteuer im Kanton Luzern je Verwandtschaftsgrad (Rechtsstand Oktober 2026)
VerwandtschaftsgradSteuersatzFreibetrag je Person
Ehegatten und eingetragene Partnerbefreit–
Nachkommenbefreit–
Stiefkinderim Gesetz nicht ausdrücklich geregelt – bitte bei der Steuerbehörde nachfragen–
Eltern6–12 %–
Geschwister6–12 %–
Grosseltern15–30 %–
Nichten und Neffen6–12 %–
Onkel und Tanten15–30 %–
Lebenspartner ohne Trauschein (nach mindestens 2 Jahren eheähnlichem Zusammenleben)befreit–
nicht verwandte Personen20–40 %–

Wo eine Spanne steht, steigt der Satz mit dem Betrag. Ohne die genannte Voraussetzung gilt für Lebenspartner dasselbe wie für nicht verwandte Personen. Steuern der Gemeinden sind in den Sätzen nicht enthalten. Die Sätze sind Richtwerte – die Steuer berechnet die zuständige Behörde.

So wird gerechnet: Grundsatz nach Verwandtschaftsstamm (6 %, 15 % oder 20 %), bei Anfällen über CHF 10'000 erhöht um einen Zuschlag von 10 % bis 100 % des Steuerbetrags je nach Höhe des Anfalls (§§ 3 und 5 EStG).

Gemeinden: Die Einwohnergemeinden können eine Erbschaftssteuer auf dem Vermögen erheben, das an Nachkommen geht (Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder mit mindestens zwei Jahren Pflegeverhältnis gleichgestellt). Der Grundansatz beträgt höchstens 1 %, die Zuschläge nach § 5 EStG können angewendet werden (laut Dienststelle Steuern 1–2 %); Erbteile bis CHF 100'000 sind steuerfrei (§§ 33–34 SRL Nr. 652). Massgebend ist die Gemeinde des letzten Wohnsitzes. Eine amtliche Liste der Gemeinden mit Nachkommen-Erbschaftssteuer wurde nicht gefunden. Veranlagt werden alle Erbschaftssteuern von der Gemeinde des letzten Wohnsitzes; der Ertrag geht zu 70 % an den Kanton und zu 30 % an die Gemeinde (§§ 12, 15 EStG).

Einzelheiten je Verwandtschaftsgrad (mit Gesetzesartikeln)

Besonderes: Keine Schenkungssteuer, aber Schenkungen und Erbvorbezüge der letzten fünf Jahre vor dem Tod werden mitbesteuert (§ 6 EStG). Steuerfrei sind Anfälle bis CHF 1'000, wenn die empfangende Person höchstens CHF 10'000 Vermögen bzw. CHF 4'000 Einkommen versteuert; Zuwendungen an Dienstboten und Angestellte bis CHF 2'000 sind frei, der Mehrbetrag wird mit 6 % besteuert (§ 11 EStG). Ist der überlebende Ehegatte Nutzniesser, wird die Steuer erst bei Wegfall der Nutzniessung bezogen (§ 9 Abs. 2 EStG).

Gesetz: Gesetz betreffend die Erbschaftssteuern (EStG), SRL Nr. 630; für Nachkommen: Gesetz betreffend die teilweise Abänderung des Steuergesetzes vom 30. November 1892 (vom 28. Juli 1919), SRL Nr. 652, §§ 3, 5, 11, 12, 15 EStG; §§ 33–34 SRL Nr. 652 · Information der kantonalen Steuerverwaltung

Fristen nach Bundesrecht

Diese Fristen gelten in allen Kantonen. Sie folgen den allgemeinen gesetzlichen Regeln; im Einzelfall kann eine Frist später beginnen, zum Beispiel bei einem Testament. Lassen Sie sich den Fristbeginn bei der zuständigen Behörde bestätigen und handeln Sie wenn möglich einige Tage vor Fristende.

Ihre Fristen mit Datum

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Weitere Hilfe auf dieser Seite

Häufige Fragen

Wo melde ich einen Todesfall im Kanton Luzern?

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden (Art. 34a, 35, 36 ZStV). Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung.

Wo schlage ich im Kanton Luzern eine Erbschaft aus?

Zuständig ist: Teilungsbehörde der Gemeinde. Gesetzliche Erben haben drei Monate Zeit ab dem Tag, an dem sie vom Tod erfahren haben; eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung des Testaments (Art. 567 ZGB). Wer nichts unternimmt, hat die Erbschaft angenommen.

Wer stellt im Kanton Luzern die Erbbescheinigung aus?

Zuständig ist: Teilungsbehörde der Gemeinde. Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Luzern?

Befreit: Ehegatten und eingetragene Partner, Nachkommen sowie Lebenspartner ohne Trauschein (nach mindestens 2 Jahren eheähnlichem Zusammenleben). Steuerpflichtig: Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen 6–12 %; Grosseltern sowie Onkel und Tanten 15–30 %; nicht verwandte Personen 20–40 %. Ohne diese Voraussetzung gilt für Lebenspartner dasselbe wie für nicht verwandte Personen. Stiefkinder: im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt – bitte bei der zuständigen Steuerbehörde nachfragen. Wo eine Spanne steht, steigt der Satz mit dem Betrag. Die Gemeinden dürfen zusätzlich auf Erbteilen von Nachkommen über CHF 100'000 eine Erbschaftssteuer erheben (Grundansatz höchstens 1 %); ob Ihre Wohngemeinde das tut, erfahren Sie bei der Teilungsbehörde. (§§ 3, 5, 11 EStG LU) Bitte lassen Sie sich die Steuer von der zuständigen Behörde bestätigen.

Wer erstellt im Kanton Luzern das Steuerinventar?

Zuständig ist: Teilungsbehörde der Gemeinde. Grundlage: §§ 182–184 StG LU (SRL Nr. 620). Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Versicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge per Todestag bereit.

Andere Kantone

Alle 26 Kantone im Überblick

Quellen

Amtliche Quellen des Kantons Luzern (Rechtsstand Oktober 2026):

Quellen Bundesrecht: ZGB, OR, ZStV, AHVG (fedlex.admin.ch); AHV-Merkblatt 3.03 (ahv-iv.ch); ESTV-Steuermäppchen 2025 zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (estv.admin.ch); ch.ch Todesfall-Checkliste. Stand: Oktober 2026.

Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten, Fristen und Sätze können sich ändern – bitte bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen.