Todesfall-Wegweiser

Todesfall im Kanton Glarus: Stellen, Erbschaftssteuer, Fristen

Es tut uns leid, dass Sie einen Menschen verloren haben. Hier finden Sie, was nach einem Todesfall im Kanton Glarus gilt: welche Stellen zuständig sind, wie das Steuerinventar abläuft, wie hoch die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaft ist und welche Fristen das Bundesrecht vorgibt. Massgebend ist in der Regel der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Nehmen Sie sich Zeit – nur wenig ist in den ersten Tagen dringend.

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Angaben geprüft am 31. Oktober und 1. November 2026 · Rechtsstand Oktober 2026 · mit amtlichen Quellen

Das Wichtigste in Kürze

Zuständige Stellen im Kanton Glarus

AufgabeZuständig
Testament abgeben und eröffnenFachstelle Erbschaft (Kanton Glarus)
Öffentliches Inventar verlangenKantonsgericht Glarus (Durchführung: Fachstelle Erbschaft)
Erbschaft ausschlagenKantonsgericht Glarus
ErbbescheinigungFachstelle Erbschaft (Kanton Glarus)
SteuerinventarKantonale Steuerverwaltung Glarus

Zuständig sind in der Regel die Stellen am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Fragen Sie im Zweifel dort nach – die Mitarbeitenden helfen auch weiter, wenn Sie nicht wissen, wo Sie beginnen sollen.

Schritt für Schritt im Kanton Glarus

Todesfall melden 2 Tage

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung. Sonst sind Ehegatte, nahe Verwandte oder Hausgenossen meldepflichtig; das Bestattungsunternehmen darf mit schriftlicher Vollmacht melden. Mitbringen: ärztliche Todesbescheinigung, Ausweis und Familienausweis. Die Bestattung darf erst nach der Meldung stattfinden. (Art. 34a, 35, 36 ZStV)

Testament abliefern sofort

Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich der zuständigen Behörde abgeben – auch wenn es ungültig oder alt scheint. Die Behörde eröffnet es innert eines Monats und teilt den Erben den Inhalt mit. (Art. 556, 557 ZGB)

Im Kanton Glarus: Zuständig ist die kantonale Fachstelle Erbschaft; sie eröffnet letztwillige Verfügungen (Art. 110 EG ZGB). Testamente, die bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde hinterlegt sind, werden ihr beim Todesfall zur Eröffnung eingereicht.

Bei Verdacht auf Schulden: öffentliches Inventar verlangen 1 Monat

Das öffentliche Inventar listet Vermögen und Schulden amtlich auf. Nach dessen Abschluss haben die Erben einen weiteren Monat Zeit, um anzunehmen, auszuschlagen oder die amtliche Liquidation zu verlangen. Das Begehren ist innert eines Monats in der gleichen Form wie die Ausschlagung bei der zuständigen Behörde zu stellen – lassen Sie sich den Beginn der Frist dort bestätigen. (Art. 580, 587, 593 ZGB)

Im Kanton Glarus: Das öffentliche Inventar verlangen Sie beim Kantonsgericht. Durchgeführt wird es von der Fachstelle Erbschaft, in der Regel innert drei Monaten (Art. 113 f. EG ZGB).

Entscheiden: Erbschaft annehmen oder ausschlagen 3 Monate

Gesetzliche Erben haben drei Monate ab Kenntnis des Todes, eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung. Die Ausschlagung muss vorbehaltlos sein. Wer nichts tut, hat angenommen. Wer sich vorher Nachlasssachen aneignet oder sich in die Erbschaft einmischt, verliert das Recht auszuschlagen. Aus wichtigen Gründen kann die Frist verlängert werden. (Art. 566–571, 576 ZGB)

Im Kanton Glarus: Die Ausschlagung erklären Sie beim Kantonsgericht. Dabei weisen Sie nach, dass Sie erbberechtigt sind: als gesetzliche Erbin oder gesetzlicher Erbe mit Zivilstandsdokumenten, als eingesetzte Erbin oder eingesetzter Erbe mit dem Testament (Art. 111 f. EG ZGB).

Erbbescheinigung beantragen – nach dem Entscheid

Sie weist aus, wer erbt, und öffnet Konten und Grundbuch. Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden. Bei einem Testament wird sie frühestens einen Monat nach der Mitteilung an die Beteiligten ausgestellt, wenn niemand die Berechtigung bestreitet. (Art. 558, 559, 567 ZGB)

Im Kanton Glarus: Die Erbbescheinigung stellt die Fachstelle Erbschaft aus. Auf Verlangen gibt sie Erben zudem eine Bescheinigung ab, mit der sie bei Banken und Behörden Auskunft über den Nachlass einholen können (Art. 118a EG ZGB).

Steuerinventar und letzte Steuererklärung

Nach einem Todesfall wird in der Regel ein Steuerinventar über das Vermögen per Todestag erstellt. Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge bereit.

Im Kanton Glarus: Das amtliche Inventar nimmt die kantonale Steuerverwaltung innert zwei Wochen nach dem Tod auf; für Siegelung und Inventaraufnahme kann sie die KESB am Wohnsitz beauftragen (Art. 177 und 183 StG GL). (Art. 177–183 StG GL)

Die Erben reichen für die verstorbene Person eine Steuererklärung bis zum Todestag ein, dazu offene Vorjahre; die Steuer wird aus dem Nachlass bezahlt. Ein überlebender Ehegatte versteuert den Rest des Jahres separat.

Kantonale Grundlagen zum Erbgang: Art. 104a–119 EG ZGB GL (GS III B/1/1).

Erbschaftssteuer im Kanton Glarus

Ob und wie viel Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person ab. Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, für Grundstücke der Kanton, in dem sie liegen.

Erbschaftssteuer im Kanton Glarus je Verwandtschaftsgrad (Rechtsstand Oktober 2026)
VerwandtschaftsgradSteuersatzFreibetrag je Person
Ehegatten und eingetragene Partnerbefreit–
Nachkommenbefreit–
Stiefkinder6–15 %CHF 100'000
Eltern2,5–6,3 %CHF 50'000
Geschwister4–10 %CHF 10'000
Grosseltern2,5–6,3 %CHF 10'000
Nichten und Neffen7–17,5 %CHF 10'000
Onkel und Tanten7–17,5 %CHF 10'000
Lebenspartner ohne Trauschein (nach mindestens 5 Jahren gemeinsamem Haushalt)4–10 %CHF 10'000
nicht verwandte Personen10–25 %CHF 10'000

Wo eine Spanne steht, steigt der Satz mit dem Betrag. Ohne die genannte Voraussetzung gilt für Lebenspartner dasselbe wie für nicht verwandte Personen. Die Sätze sind Richtwerte – die Steuer berechnet die zuständige Behörde.

So wird gerechnet: Fester Satz je Verwandtschaftsklasse (Art. 127 Abs. 1); auf die so berechnete Steuer kommt je Empfänger ein Zuschlag von 50 % bei mehr als 200 000 Fr., 100 % bei mehr als 400 000 Fr. und 150 % bei mehr als 2 Mio. Fr. Vermögensanfall (Art. 127 Abs. 2); der Höchstsatz in der Tabelle enthält den Zuschlag von 150 %.

Gemeinden: Keine Gemeinde-Erbschaftssteuer (laut ESTV-Steuermäppchen 2025; die Gemeinden sind am Ertrag nicht beteiligt).

Einzelheiten je Verwandtschaftsgrad (mit Gesetzesartikeln)

Besonderes: Kantonale Bausteuer als Zuschlag auf die Erbschaftssteuer, gesetzlich höchstens 20 % (Art. 129–131 StG), jährlich von der Landsgemeinde festgesetzt: für 2026 5 % der Erbschafts- und Schenkungssteuer (Memorial Landsgemeinde 2025), für 2027 unverändert 5 % beantragt (Landsgemeinde 2026). Steuerfrei sind Hausrat, persönliche Gebrauchsgegenstände und übliche Gelegenheitsgeschenke bis 5000 Fr. (Art. 120 Abs. 3). Halbierung der Steuer für Geschäftsvermögen bzw. Beteiligungen ab 40 %, die dem Empfänger für seine Erwerbstätigkeit dienen (Art. 127 Abs. 4–8).

Gesetz: Steuergesetz (StG) vom 7. Mai 2000, GS VI C/1/1, Art. 116–128 (Bausteuer Art. 129–131)

Fristen nach Bundesrecht

Diese Fristen gelten in allen Kantonen. Sie folgen den allgemeinen gesetzlichen Regeln; im Einzelfall kann eine Frist später beginnen, zum Beispiel bei einem Testament. Lassen Sie sich den Fristbeginn bei der zuständigen Behörde bestätigen und handeln Sie wenn möglich einige Tage vor Fristende.

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Häufige Fragen

Wo melde ich einen Todesfall im Kanton Glarus?

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden (Art. 34a, 35, 36 ZStV). Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung.

Wo schlage ich im Kanton Glarus eine Erbschaft aus?

Zuständig ist: Kantonsgericht Glarus. Gesetzliche Erben haben drei Monate Zeit ab dem Tag, an dem sie vom Tod erfahren haben; eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung des Testaments (Art. 567 ZGB). Wer nichts unternimmt, hat die Erbschaft angenommen.

Wer stellt im Kanton Glarus die Erbbescheinigung aus?

Zuständig ist: Fachstelle Erbschaft (Kanton Glarus). Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Glarus?

Befreit: Ehegatten und eingetragene Partner sowie Nachkommen. Steuerpflichtig: Eltern 2,5–6,3 % (Freibetrag CHF 50'000); Grosseltern 2,5–6,3 % (Freibetrag CHF 10'000); Geschwister und Lebenspartner ohne Trauschein (nach mindestens 5 Jahren gemeinsamem Haushalt) 4–10 % (Freibetrag CHF 10'000); Stiefkinder 6–15 % (Freibetrag CHF 100'000); Nichten und Neffen sowie Onkel und Tanten 7–17,5 % (Freibetrag CHF 10'000); nicht verwandte Personen 10–25 % (Freibetrag CHF 10'000). Ohne diese Voraussetzung gilt für Lebenspartner dasselbe wie für nicht verwandte Personen. Wo eine Spanne steht, steigt der Satz mit dem Betrag. Dazu kommt 2026 ein Bausteuerzuschlag von 5 % auf den Steuerbetrag. (Art. 116–131 StG GL) Bitte lassen Sie sich die Steuer von der zuständigen Behörde bestätigen.

Wer erstellt im Kanton Glarus das Steuerinventar?

Zuständig ist: Kantonale Steuerverwaltung Glarus. Grundlage: Art. 177–183 StG GL. Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Versicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge per Todestag bereit.

Andere Kantone

Alle 26 Kantone im Überblick

Quellen

Amtliche Quellen des Kantons Glarus (Rechtsstand Oktober 2026):

Quellen Bundesrecht: ZGB, OR, ZStV, AHVG (fedlex.admin.ch); AHV-Merkblatt 3.03 (ahv-iv.ch); ESTV-Steuermäppchen 2025 zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (estv.admin.ch); ch.ch Todesfall-Checkliste. Stand: Oktober 2026.

Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten, Fristen und Sätze können sich ändern – bitte bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen.