Todesfall-Wegweiser

Todesfall – was ist jetzt zu tun?

Es tut uns leid, dass Sie einen Menschen verloren haben. In dieser Zeit sind die Gedanken oft ganz woanders, und die vielen Pflichten und Fristen können einen überfordern. Diese Seite möchte Sie unterstützen: Die Checkliste führt Schritt für Schritt durch das Nötige, mit den Regeln Ihres Kantons – für die ganze Schweiz. Gehen Sie es in Ruhe an – nur wenig ist in den ersten Tagen dringend, vieles hat Wochen oder Monate Zeit.

  • gratis, ohne Anmeldung
  • mit Gesetzesartikeln und Fristen
  • Häkchen bleiben auf Ihrem Gerät

Ihre Fristen mit Datum

Geben Sie den Todestag ein – die Seite rechnet die wichtigsten Fristen für Sie aus. Es wird nichts gesendet.

leer lassen, wenn es derselbe Tag ist

Sobald Sie den Todestag eingeben, erscheinen hier die Fristen mit Datum.

Fristbeginn bei der Behörde bestätigen lassen. Die Daten folgen den allgemeinen gesetzlichen Regeln. Im Einzelfall kann eine Frist später beginnen, zum Beispiel bei einem Testament. Handeln Sie wenn möglich einige Tage vor Fristende. Kantonale Fristen (etwa zum Steuerinventar) stehen in der Checkliste unten.

Alle Fristen als Kalender-Datei, Briefe mit Ihren Namen und ein PDF für Ihren Kanton: Persönlicher Fahrplan.

Checkliste mit Fristen

Wählen Sie den Kanton: Dann erscheinen bei den einzelnen Schritten die Regeln dieses Kantons – zuständige Stellen, Steuerinventar und Erbschaftssteuer.

Rechner: Wer erbt wie viel?

Hinterlässt die verstorbene Person einen Ehegatten oder eine eingetragene Partnerin bzw. einen eingetragenen Partner?

deren Kinder erben an ihrer Stelle
Vermögen minus Schulden, bei Ehepaaren nach der Teilung des ehelichen Vermögens

So regelt das Gesetz die Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge gilt, wenn kein Testament und kein Erbvertrag besteht. Zuerst erben die Nachkommen, ohne Nachkommen die Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen), danach die Grosseltern und deren Nachkommen (Art. 457–459 ZGB).

Anteil des überlebenden Ehegatten (Art. 462 ZGB)
neben Nachkommen1/2
neben Eltern bzw. Geschwistern3/4
ohne diese Erbenalles

Pflichtteile seit 1. Januar 2023: Nachkommen und der Ehegatte erhalten mindestens die Hälfte ihres gesetzlichen Anteils (Art. 471 ZGB). Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Dadurch kann die verstorbene Person heute über mehr Vermögen frei bestimmen, zum Beispiel zugunsten der Lebenspartnerin. Läuft beim Tod ein Scheidungsverfahren (auf gemeinsames Begehren oder nach mindestens zwei Jahren Trennung), verliert der Ehegatte seinen Pflichtteil (Art. 472 ZGB).

Zuerst das Güterrecht: Bei Verheirateten wird vor der Erbteilung das eheliche Vermögen geteilt. Bei der Errungenschaftsbeteiligung behält der überlebende Ehegatte sein Eigengut und erhält die Hälfte der gemeinsamen Ersparnisse während der Ehe (Vorschlag). In den Nachlass fallen das Eigengut der verstorbenen Person und die andere Hälfte des Vorschlags (Art. 204–215 ZGB).

Nicht gesetzlich erben: Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ohne Trauschein sowie Stiefkinder. Sie erhalten nur etwas, wenn es ein Testament oder einen Erbvertrag gibt.

Quellen: Art. 204–215, 457–466, 470–472 ZGB (fedlex.admin.ch, Stand 1.7.2026); ch.ch «Wer erbt wie viel?». Stand: Oktober 2026.

Mehr Entlastung: Ihr persönlicher Fahrplan

Checkliste, Fristen-Rechner und Erbrechner bleiben gratis. Wer sich die Arbeit erleichtern möchte, erhält mit dem Fahrplan alles für den eigenen Fall – mit Namen, Daten und Kanton, fertig zum Drucken.

Persönlicher Fahrplan

CHF 49 einmalig, inkl. MWST

Zugang 24 Monate ab Kauf · kein Abo

  • PDF mit Ihren Daten und Ihrem Kanton: Fristen mit Datum, Aufgaben nach Zeitabschnitt
  • Kalender-Datei mit allen Fristen – die Erinnerung kommt aus Ihrem eigenen Kalender
  • 12 Briefe mit eingesetzten Namen: Bank, Post, Krankenkasse, Versicherungen, Vermieter, Abos, AHV, Pensionskasse, Arbeitgeber, Steueramt, Strassenverkehrsamt
  • Nachlass-Übersicht zum Ausfüllen: Vermögen, Schulden, offene Rechnungen
  • Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser
Fahrplan vormerken – CHF 49
für die ganze Familie

Familien-Paket

CHF 99 einmalig, inkl. MWST

Zugang 24 Monate ab Kauf · kein Abo

  • Alles aus dem Persönlichen Fahrplan
  • Gemeinsame Aufgabenliste für Geschwister und Familie – per Link teilen und abhaken
  • E-Mail-Erinnerungen an die wichtigsten Fristen während 12 Monaten, auch an die Klagefrist und die letzte Steuererklärung
  • Erbteilung in Franken: Ehevermögen und Testament-Varianten durchgerechnet
Familien-Paket vormerken – CHF 99

Der Kauf wird in Kürze freigeschaltet. Bis dahin können Sie sich unverbindlich vormerken – wir schreiben Ihnen eine E-Mail, sobald es so weit ist, sonst nichts.

Schon den Fahrplan gekauft? Der Wechsel zum Familien-Paket kostet CHF 50 Aufpreis – im Fahrplan unter «Familien-Paket». Freischalt-Code eingeben

Einmalige Zahlung, kein Abo · Zugang 24 Monate ab Kauf · Freischalt-Code per E-Mail · Verkauf und Zahlungsabwicklung über Digistore24; die Abbuchung erfolgt durch Digistore24.com. · Kaufbedingungen

Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Kalender und Erinnerungen sind eine Hilfe; die Verantwortung für die Fristen bleibt bei den Erben. Brauchen Sie jetzt Hilfe? Fristen, Checkliste und Erbrechner sind gratis und sofort nutzbar.

Für Bestattungsunternehmen

Geben Sie den Familien den Todesfall-Wegweiser als zusätzlichen Service mit – mit Ihrem Namen. Sie entlasten die Angehörigen und erhalten weniger Rückfragen.

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Häufige Fragen

Muss ich die Erbschaft annehmen?

Nein. Gesetzliche Erben können die Erbschaft innert drei Monaten ausschlagen (Art. 567 ZGB) – etwa wenn mehr Schulden als Vermögen da sind. Wer innert der Frist nichts unternimmt, hat die Erbschaft angenommen. Vorsicht: Wer vorher über Nachlassvermögen verfügt (z. B. Wertsachen behält), kann das Recht auf Ausschlagung verlieren (Art. 571 ZGB).

Darf ich Rechnungen der verstorbenen Person bezahlen?

Laufende Kosten wie Bestattung, Miete oder Krankenkasse sind in der Regel unproblematisch. Bei grösseren Zahlungen oder Unsicherheit über Schulden lohnt sich zuerst ein Blick auf die Frist zur Ausschlagung und allenfalls ein öffentliches Inventar.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Die Seite erklärt die allgemeinen Regeln und Fristen. Für Ihren Einzelfall – etwa ein Testament auslegen oder eine Erbteilung aushandeln – wenden Sie sich an die zuständige Behörde, eine Notarin oder einen Anwalt.

Was passiert mit meinen Angaben?

Fristen-Rechner, Erbrechner, Häkchen und die Angaben im Persönlichen Fahrplan bleiben nur in Ihrem Browser. Es wird nichts an uns geschickt – ausser dem Freischalt-Code, den unser Server beim Einlösen prüft. Im Familien-Paket speichern wir nur, was Sie dafür ausdrücklich nutzen: die gemeinsame Aufgabenliste (Häkchen, Vornamen, Notizen – ohne Namen der verstorbenen Person) und, falls bestellt, Ihre E-Mail-Adresse für die Erinnerungen (siehe Datenschutz).

Wie funktioniert der Persönliche Fahrplan?

Sie bezahlen einmalig (kein Abo) und erhalten per E-Mail einen Freischalt-Code. Mit dem Code öffnen Sie den Fahrplan hier auf der Seite, tragen Namen, Daten und Kanton ein und speichern PDF, Briefe und Kalender-Datei. Zugang 24 Monate ab Kauf. Verkauf und Zahlungsabwicklung übernimmt Digistore24; die Abbuchung erfolgt durch Digistore24.com.

Wer steht hinter dieser Seite?

Ein unabhängiges Angebot aus dem Kanton Aargau – nicht von einer Behörde, einer Bank, einer Versicherung oder einem Bestattungsunternehmen. Die Inhalte stützen sich auf die Gesetzestexte und die Merkblätter der Behörden; die Quellen stehen jeweils dabei. Verantwortlich ist die im Impressum genannte Person.