Todesfall-Wegweiser

Todesfall im Kanton Neuenburg: Stellen, Erbschaftssteuer, Fristen

Es tut uns leid, dass Sie einen Menschen verloren haben. Hier finden Sie, was nach einem Todesfall im Kanton Neuenburg gilt: welche Stellen zuständig sind, wie das Steuerinventar abläuft, wie hoch die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaft ist und welche Fristen das Bundesrecht vorgibt. Massgebend ist in der Regel der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Nehmen Sie sich Zeit – nur wenig ist in den ersten Tagen dringend.

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Angaben geprüft am 31. Oktober und 1. November 2026 · Rechtsstand Oktober 2026 · mit amtlichen Quellen

Das Wichtigste in Kürze

Bitte beachten – noch nicht abschliessend geklärt:

Zuständige Stellen im Kanton Neuenburg

AufgabeZuständig
Testament abgeben und eröffnenNotar (notaire)
Öffentliches Inventar verlangenNotar (notaire)
Erbschaft ausschlagenZivilgericht des Regionalgerichts (Tribunal civil, Tribunal régional)
ErbbescheinigungNotar (notaire)
SteuerinventarSteueramt (Service des contributions)

Zuständig sind in der Regel die Stellen am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Fragen Sie im Zweifel dort nach – die Mitarbeitenden helfen auch weiter, wenn Sie nicht wissen, wo Sie beginnen sollen.

Schritt für Schritt im Kanton Neuenburg

Todesfall melden 2 Tage

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung. Sonst sind Ehegatte, nahe Verwandte oder Hausgenossen meldepflichtig; das Bestattungsunternehmen darf mit schriftlicher Vollmacht melden. Mitbringen: ärztliche Todesbescheinigung, Ausweis und Familienausweis. Die Bestattung darf erst nach der Meldung stattfinden. (Art. 34a, 35, 36 ZStV)

Testament abliefern sofort

Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich der zuständigen Behörde abgeben – auch wenn es ungültig oder alt scheint. Die Behörde eröffnet es innert eines Monats und teilt den Erben den Inhalt mit. (Art. 556, 557 ZGB)

Im Kanton Neuenburg: Wer ein Testament findet oder aufbewahrt, übergibt es einem Notar (notaire); in Neuenburg eröffnet der Notar die Verfügungen von Todes wegen (Art. 9 LI-CC NE).

Bei Verdacht auf Schulden: öffentliches Inventar verlangen 1 Monat

Das öffentliche Inventar listet Vermögen und Schulden amtlich auf. Nach dessen Abschluss haben die Erben einen weiteren Monat Zeit, um anzunehmen, auszuschlagen oder die amtliche Liquidation zu verlangen. Das Begehren ist innert eines Monats in der gleichen Form wie die Ausschlagung bei der zuständigen Behörde zu stellen – lassen Sie sich den Beginn der Frist dort bestätigen. (Art. 580, 587, 593 ZGB)

Im Kanton Neuenburg: Das öffentliche Inventar (bénéfice d'inventaire) beantragen Sie bei einem Notar Ihrer Wahl. Nach Vorlage des Inventars haben die Erben einen weiteren Monat Zeit für ihren Entscheid.

Entscheiden: Erbschaft annehmen oder ausschlagen 3 Monate

Gesetzliche Erben haben drei Monate ab Kenntnis des Todes, eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung. Die Ausschlagung muss vorbehaltlos sein. Wer nichts tut, hat angenommen. Wer sich vorher Nachlasssachen aneignet oder sich in die Erbschaft einmischt, verliert das Recht auszuschlagen. Aus wichtigen Gründen kann die Frist verlängert werden. (Art. 566–571, 576 ZGB)

Im Kanton Neuenburg: Die Ausschlagung erklären Sie beim Zivilgericht des Regionalgerichts (Tribunal civil, Tribunal régional) des letzten Wohnsitzes.

Erbbescheinigung beantragen – nach dem Entscheid

Sie weist aus, wer erbt, und öffnet Konten und Grundbuch. Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden. Bei einem Testament wird sie frühestens einen Monat nach der Mitteilung an die Beteiligten ausgestellt, wenn niemand die Berechtigung bestreitet. (Art. 558, 559, 567 ZGB)

Im Kanton Neuenburg: Die Erbbescheinigung (certificat d'hérédité) stellt in Neuenburg ein Notar aus, ob ein Testament vorliegt oder nicht (Art. 9 LI-CC NE).

Steuerinventar und letzte Steuererklärung

Nach einem Todesfall wird in der Regel ein Steuerinventar über das Vermögen per Todestag erstellt. Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge bereit.

Im Kanton Neuenburg: Die Einwohnerkontrolle meldet den Todesfall dem Steueramt (Service des contributions). Etwa zwei Monate danach erhalten die Erben bzw. der Willensvollstrecker die Erbschaftssteuererklärung; sie ist mit Belegen innert 90 Tagen einzureichen (Fristerstreckung auf Antrag). Das Steueramt erstellt daraus das Inventar, das auch als Sicherungsinventar nach Art. 553 ZGB gilt (Art. 32 f. LSucc, Art. 50 LI-CC NE). (Art. 32–33 LSucc NE (RSN 633.0); Art. 50 LI-CC NE)

Die Erben reichen für die verstorbene Person eine Steuererklärung bis zum Todestag ein, dazu offene Vorjahre; die Steuer wird aus dem Nachlass bezahlt. Ein überlebender Ehegatte versteuert den Rest des Jahres separat. Für die direkten Steuern verschickt das Steueramt parallel eine Zwischenerklärung (déclaration intermédiaire) bis zum Todestag.

Kantonale Grundlagen zum Erbgang: Art. 1, 9 und 51 LI-CC NE (RSN 211.1); LACDM.

Erbschaftssteuer im Kanton Neuenburg

Ob und wie viel Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person ab. Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, für Grundstücke der Kanton, in dem sie liegen.

Erbschaftssteuer im Kanton Neuenburg je Verwandtschaftsgrad (Rechtsstand Oktober 2026)
VerwandtschaftsgradSteuersatzFreibetrag je Person
Ehegatten und eingetragene Partnerbefreit–
Nachkommen3 %CHF 50'000
Stiefkinder15 %–
Eltern3 %CHF 50'000
Geschwister15 %–
Grosseltern3 %–
Nichten und Neffen18 %–
Onkel und Tanten20 %–
Lebenspartner ohne Trauschein (nach mindestens 5 Jahren gemeinsamem Haushalt)20 %–
nicht verwandte Personen45 %–

Ohne die genannte Voraussetzung gilt für Lebenspartner dasselbe wie für nicht verwandte Personen. Die Sätze sind Richtwerte – die Steuer berechnet die zuständige Behörde.

So wird gerechnet: Fester Satz je Verwandtschaftsgrad (Parentelensystem des ZGB) auf dem Erbteil, bei Kindern und Eltern nach Abzug von CHF 50'000; bei Inventar mindestens CHF 100 Steuer.

Gemeinden: Keine Gemeinde-Erbschaftssteuer; die Steuer erhebt allein der Kanton.

Einzelheiten je Verwandtschaftsgrad (mit Gesetzesartikeln)

Besonderes: Wenn ein Inventar erstellt werden muss, beträgt die Steuer mindestens CHF 100 (Art. 23 Abs. 4 LSucc). Eine Ausschlagung senkt den anwendbaren Satz nicht (Art. 26 LSucc). Steuer zahlbar innert 30 Tagen ab definitiver Rechnung.

Gesetz: Loi instituant un impôt sur les successions et sur les donations entre vifs (LSucc), RSN 633.0, Art. 9, 21–23 LSucc · Information der kantonalen Steuerverwaltung

Fristen nach Bundesrecht

Diese Fristen gelten in allen Kantonen. Sie folgen den allgemeinen gesetzlichen Regeln; im Einzelfall kann eine Frist später beginnen, zum Beispiel bei einem Testament. Lassen Sie sich den Fristbeginn bei der zuständigen Behörde bestätigen und handeln Sie wenn möglich einige Tage vor Fristende.

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Häufige Fragen

Wo melde ich einen Todesfall im Kanton Neuenburg?

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden (Art. 34a, 35, 36 ZStV). Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung.

Wo schlage ich im Kanton Neuenburg eine Erbschaft aus?

Zuständig ist: Zivilgericht des Regionalgerichts (Tribunal civil, Tribunal régional). Gesetzliche Erben haben drei Monate Zeit ab dem Tag, an dem sie vom Tod erfahren haben; eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung des Testaments (Art. 567 ZGB). Wer nichts unternimmt, hat die Erbschaft angenommen.

Wer stellt im Kanton Neuenburg die Erbbescheinigung aus?

Zuständig ist: Notar (notaire). Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Neuenburg?

Befreit: Ehegatten und eingetragene Partner. Steuerpflichtig: Nachkommen und Eltern 3 % (Freibetrag CHF 50'000); Grosseltern 3 %; Stiefkinder und Geschwister 15 %; Nichten und Neffen 18 %; Onkel und Tanten sowie Lebenspartner ohne Trauschein (nach mindestens 5 Jahren gemeinsamem Haushalt) 20 %; nicht verwandte Personen 45 %. Ohne diese Voraussetzung gilt für Lebenspartner dasselbe wie für nicht verwandte Personen. Bei den übrigen Personen sind Erbteile bis CHF 10'000 steuerfrei. Hängig, aber nicht in Kraft (Stand November 2026): Eine Volksinitiative will die Steuer für Kinder abschaffen; der Staatsrat schlägt stattdessen einen Abzug von CHF 750'000 für Kinder und Eltern vor. (Art. 9, 21–23 LSucc NE) Bitte lassen Sie sich die Steuer von der zuständigen Behörde bestätigen.

Wer erstellt im Kanton Neuenburg das Steuerinventar?

Zuständig ist: Steueramt (Service des contributions). Grundlage: Art. 32–33 LSucc NE (RSN 633.0); Art. 50 LI-CC NE. Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Versicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge per Todestag bereit.

Andere Kantone

Alle 26 Kantone im Überblick

Quellen

Amtliche Quellen des Kantons Neuenburg (Rechtsstand Oktober 2026):

Quellen Bundesrecht: ZGB, OR, ZStV, AHVG (fedlex.admin.ch); AHV-Merkblatt 3.03 (ahv-iv.ch); ESTV-Steuermäppchen 2025 zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (estv.admin.ch); ch.ch Todesfall-Checkliste. Stand: Oktober 2026.

Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten, Fristen und Sätze können sich ändern – bitte bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen.