Todesfall-Wegweiser

Todesfall im Kanton Genf: Stellen, Erbschaftssteuer, Fristen

Es tut uns leid, dass Sie einen Menschen verloren haben. Hier finden Sie, was nach einem Todesfall im Kanton Genf gilt: welche Stellen zuständig sind, wie das Steuerinventar abläuft, wie hoch die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaft ist und welche Fristen das Bundesrecht vorgibt. Massgebend ist in der Regel der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Nehmen Sie sich Zeit – nur wenig ist in den ersten Tagen dringend.

Checkliste für Genf öffnen Fristen mit Datum ausrechnen

Angaben geprüft am 31. Oktober und 1. November 2026 · Rechtsstand Oktober 2026 · mit amtlichen Quellen

Das Wichtigste in Kürze

Bitte beachten – noch nicht abschliessend geklärt:

Zuständige Stellen im Kanton Genf

AufgabeZuständig
Testament abgeben und eröffnenTribunal de protection de l'adulte et de l'enfant, secteur Justice de paix
Öffentliches Inventar verlangenTribunal de protection de l'adulte et de l'enfant, secteur Justice de paix; Inventar durch Genfer Notar
Erbschaft ausschlagenTribunal de protection de l'adulte et de l'enfant, secteur Justice de paix (oder Greffe universel)
ErbbescheinigungGenfer Notar (mit Testament: Bestätigung durch die Justice de paix)
SteuerinventarAdministration fiscale cantonale (AFC)

Zuständig sind in der Regel die Stellen am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Fragen Sie im Zweifel dort nach – die Mitarbeitenden helfen auch weiter, wenn Sie nicht wissen, wo Sie beginnen sollen.

Schritt für Schritt im Kanton Genf

Todesfall melden 2 Tage

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung. Sonst sind Ehegatte, nahe Verwandte oder Hausgenossen meldepflichtig; das Bestattungsunternehmen darf mit schriftlicher Vollmacht melden. Mitbringen: ärztliche Todesbescheinigung, Ausweis und Familienausweis. Die Bestattung darf erst nach der Meldung stattfinden. (Art. 34a, 35, 36 ZStV)

Testament abliefern sofort

Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich der zuständigen Behörde abgeben – auch wenn es ungültig oder alt scheint. Die Behörde eröffnet es innert eines Monats und teilt den Erben den Inhalt mit. (Art. 556, 557 ZGB)

Im Kanton Genf: Das Original übergeben Sie unmittelbar nach dem Tod dem Gericht für Erwachsenen- und Kindesschutz, Bereich Friedensgericht (Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant, secteur Justice de paix); die Eröffnung kostet CHF 100 bis 250.

Bei Verdacht auf Schulden: öffentliches Inventar verlangen 1 Monat

Das öffentliche Inventar listet Vermögen und Schulden amtlich auf. Nach dessen Abschluss haben die Erben einen weiteren Monat Zeit, um anzunehmen, auszuschlagen oder die amtliche Liquidation zu verlangen. Das Begehren ist innert eines Monats in der gleichen Form wie die Ausschlagung bei der zuständigen Behörde zu stellen – lassen Sie sich den Beginn der Frist dort bestätigen. (Art. 580, 587, 593 ZGB)

Im Kanton Genf: Das öffentliche Inventar (bénéfice d'inventaire) beantragen Sie schriftlich, datiert und unterschrieben beim Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant (secteur Justice de paix) oder beim Greffe universel; im Antrag nennen Sie einen Genfer Notar, der das Inventar erstellt. Es ist ein Kostenvorschuss von CHF 4'800 zu leisten.

Entscheiden: Erbschaft annehmen oder ausschlagen 3 Monate

Gesetzliche Erben haben drei Monate ab Kenntnis des Todes, eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung. Die Ausschlagung muss vorbehaltlos sein. Wer nichts tut, hat angenommen. Wer sich vorher Nachlasssachen aneignet oder sich in die Erbschaft einmischt, verliert das Recht auszuschlagen. Aus wichtigen Gründen kann die Frist verlängert werden. (Art. 566–571, 576 ZGB)

Im Kanton Genf: Die Ausschlagung reichen Sie mit dem amtlichen Formular beim Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant (secteur Justice de paix) oder beim Greffe universel ein; das Verfahren ist gebührenfrei.

Erbbescheinigung beantragen – nach dem Entscheid

Sie weist aus, wer erbt, und öffnet Konten und Grundbuch. Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden. Bei einem Testament wird sie frühestens einen Monat nach der Mitteilung an die Beteiligten ausgestellt, wenn niemand die Berechtigung bestreitet. (Art. 558, 559, 567 ZGB)

Im Kanton Genf: Die Erbbescheinigung (certificat d'héritier) stellt in Genf ein Genfer Notar aus. Liegt ein Testament vor, muss sie vom Friedensgericht (Justice de paix) bestätigt werden.

Steuerinventar und letzte Steuererklärung

Nach einem Todesfall wird in der Regel ein Steuerinventar über das Vermögen per Todestag erstellt. Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge bereit.

Im Kanton Genf: Die kantonale Steuerverwaltung (Administration fiscale cantonale, AFC) wird automatisch informiert und meldet sich innert 2 Monaten nach dem Tod bei den Erben; sie verschickt die Erbschaftserklärung und nimmt bei Bedarf ein Steuerinventar auf. Die Erbschaftserklärung ist innert 3 Monaten ab dem Tod einzureichen, auch wenn der Nachlass überschuldet oder steuerfrei ist (Art. 31–32 LDS). (Art. 31–32 und 39 LDS GE; Art. 62–67 LPFisc GE)

Die Erben reichen für die verstorbene Person eine Steuererklärung bis zum Todestag ein, dazu offene Vorjahre; die Steuer wird aus dem Nachlass bezahlt. Ein überlebender Ehegatte versteuert den Rest des Jahres separat. Neben der Erbschaftserklärung reichen die Erben auch die Steuererklärung der verstorbenen Person bei der AFC ein.

Erbschaftssteuer im Kanton Genf

Ob und wie viel Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person ab. Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, für Grundstücke der Kanton, in dem sie liegen.

Erbschaftssteuer im Kanton Genf je Verwandtschaftsgrad (Rechtsstand Oktober 2026)
VerwandtschaftsgradSteuersatzFreibetrag je Person
Ehegatten und eingetragene Partnerbefreit–
Nachkommenbefreit–
Stiefkinder4–12 %–
Elternbefreit–
Geschwister12,6–23,1 %–
Grosselternbefreit–
Nichten und Neffen16,8–27,3 %–
Onkel und Tanten16,8–27,3 %–
Lebenspartner ohne Trauschein42–54,6 %–
nicht verwandte Personen42–54,6 %–

Wo eine Spanne steht, steigt der Satz mit dem Betrag. Die Sätze sind Richtwerte – die Steuer berechnet die zuständige Behörde.

So wird gerechnet: Stufentarif je Kategorie (Art. 17–21 LDS); auf die Kategorien 3 bis 5 kommen 110 kantonale Zuschlagsrappen je Franken (Faktor 2,1), auf die 1. Kategorie keine; die Sätze unten enthalten diesen Zuschlag.

Gemeinden: Keine Gemeinde-Erbschaftssteuer.

Einzelheiten je Verwandtschaftsgrad (mit Gesetzesartikeln)

Besonderes: Die Befreiung von Ehegatte und direkter Linie entfällt, wenn die verstorbene Person in einer der 3 letzten definitiven Veranlagungen nach dem Aufwand besteuert war (Art. 6A Abs. 2 LDS). Die Grundbefreiungen (z. B. CHF 5'000, CHF 500, CHF 10'000 für minderjährige Nachkommen) gelten nur für in Genf eröffnete Erbgänge (Art. 7 LDS). Die Erbschaftserklärung muss auch bei überschuldetem oder steuerfreiem Nachlass eingereicht werden.

Gesetz: Loi sur les droits de succession (LDS), rsGE D 3 25; Loi sur les centimes additionnels cantonaux (LCACant), rsGE D 3 07, Art. 6A, 7, 17, 19–22 LDS; Art. 4 LCACant · Information der kantonalen Steuerverwaltung

Fristen nach Bundesrecht

Diese Fristen gelten in allen Kantonen. Sie folgen den allgemeinen gesetzlichen Regeln; im Einzelfall kann eine Frist später beginnen, zum Beispiel bei einem Testament. Lassen Sie sich den Fristbeginn bei der zuständigen Behörde bestätigen und handeln Sie wenn möglich einige Tage vor Fristende.

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Häufige Fragen

Wo melde ich einen Todesfall im Kanton Genf?

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden (Art. 34a, 35, 36 ZStV). Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung.

Wo schlage ich im Kanton Genf eine Erbschaft aus?

Zuständig ist: Tribunal de protection de l'adulte et de l'enfant, secteur Justice de paix (oder Greffe universel). Gesetzliche Erben haben drei Monate Zeit ab dem Tag, an dem sie vom Tod erfahren haben; eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung des Testaments (Art. 567 ZGB). Wer nichts unternimmt, hat die Erbschaft angenommen.

Wer stellt im Kanton Genf die Erbbescheinigung aus?

Zuständig ist: Genfer Notar (mit Testament: Bestätigung durch die Justice de paix). Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Genf?

Befreit: Ehegatten und eingetragene Partner, Nachkommen, Eltern sowie Grosseltern. Steuerpflichtig: Stiefkinder 4–12 %; Geschwister 12,6–23,1 %; Nichten und Neffen sowie Onkel und Tanten 16,8–27,3 %; Lebenspartner ohne Trauschein und nicht verwandte Personen 42–54,6 %. Wo eine Spanne steht, steigt der Satz mit dem Betrag. Die Sätze enthalten den kantonalen Zuschlag von 110 Rappen je Franken. (Art. 6A–22 LDS GE, Art. 4 LCACant) Hängig, nicht in Kraft (Stand November 2026): Der Gesetzesentwurf PL 13759 (eingereicht am 26. Januar 2026, in der Steuerkommission des Grossen Rats) will Geschwister und nicht verheiratete Partner von der Erbschaftssteuer befreien. Bis eine Änderung in Kraft ist, gelten die Sätze in der Tabelle. Bitte lassen Sie sich die Steuer von der zuständigen Behörde bestätigen.

Wer erstellt im Kanton Genf das Steuerinventar?

Zuständig ist: Administration fiscale cantonale (AFC). Grundlage: Art. 31–32 und 39 LDS GE; Art. 62–67 LPFisc GE. Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Versicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge per Todestag bereit.

Andere Kantone

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Quellen

Amtliche Quellen des Kantons Genf (Rechtsstand Oktober 2026):

Quellen Bundesrecht: ZGB, OR, ZStV, AHVG (fedlex.admin.ch); AHV-Merkblatt 3.03 (ahv-iv.ch); ESTV-Steuermäppchen 2025 zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (estv.admin.ch); ch.ch Todesfall-Checkliste. Stand: Oktober 2026.

Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten, Fristen und Sätze können sich ändern – bitte bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen.