Todesfall-Wegweiser

Todesfall im Kanton Jura: Stellen, Erbschaftssteuer, Fristen

Es tut uns leid, dass Sie einen Menschen verloren haben. Hier finden Sie, was nach einem Todesfall im Kanton Jura gilt: welche Stellen zuständig sind, wie das Steuerinventar abläuft, wie hoch die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaft ist und welche Fristen das Bundesrecht vorgibt. Massgebend ist in der Regel der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Nehmen Sie sich Zeit – nur wenig ist in den ersten Tagen dringend.

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Angaben geprüft am 31. Oktober und 1. November 2026 · Rechtsstand Oktober 2026 · mit amtlichen Quellen

Das Wichtigste in Kürze

Zuständige Stellen im Kanton Jura

AufgabeZuständig
Testament abgeben und eröffnenRecette et Administration de district; Eröffnung durch Notar
Öffentliches Inventar verlangenJuge administratif
Erbschaft ausschlagenJuge administratif
ErbbescheinigungNotar (notaire)
SteuerinventarRecette et Administration de district; Service des contributions

Zuständig sind in der Regel die Stellen am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Fragen Sie im Zweifel dort nach – die Mitarbeitenden helfen auch weiter, wenn Sie nicht wissen, wo Sie beginnen sollen.

Schritt für Schritt im Kanton Jura

Todesfall melden 2 Tage

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung. Sonst sind Ehegatte, nahe Verwandte oder Hausgenossen meldepflichtig; das Bestattungsunternehmen darf mit schriftlicher Vollmacht melden. Mitbringen: ärztliche Todesbescheinigung, Ausweis und Familienausweis. Die Bestattung darf erst nach der Meldung stattfinden. (Art. 34a, 35, 36 ZStV)

Testament abliefern sofort

Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich der zuständigen Behörde abgeben – auch wenn es ungültig oder alt scheint. Die Behörde eröffnet es innert eines Monats und teilt den Erben den Inhalt mit. (Art. 556, 557 ZGB)

Im Kanton Jura: Ein beim Tod gefundenes Testament übergeben Sie der Bezirkseinnehmerei und -verwaltung (Recette et Administration de district); eröffnet wird es durch den Notar, der das Inventar erstellt oder den die Bezirkseinnehmerei bezeichnet (Art. 9a und 55c LiCC JU).

Bei Verdacht auf Schulden: öffentliches Inventar verlangen 1 Monat

Das öffentliche Inventar listet Vermögen und Schulden amtlich auf. Nach dessen Abschluss haben die Erben einen weiteren Monat Zeit, um anzunehmen, auszuschlagen oder die amtliche Liquidation zu verlangen. Das Begehren ist innert eines Monats in der gleichen Form wie die Ausschlagung bei der zuständigen Behörde zu stellen – lassen Sie sich den Beginn der Frist dort bestätigen. (Art. 580, 587, 593 ZGB)

Im Kanton Jura: Das öffentliche Inventar (bénéfice d'inventaire) gewährt das Verwaltungsgericht erster Instanz (Juge administratif); dort geben Sie nach Abschluss auch Ihre Erklärung zur Erbschaft ab (Art. 10 LiCC JU).

Entscheiden: Erbschaft annehmen oder ausschlagen 3 Monate

Gesetzliche Erben haben drei Monate ab Kenntnis des Todes, eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung. Die Ausschlagung muss vorbehaltlos sein. Wer nichts tut, hat angenommen. Wer sich vorher Nachlasssachen aneignet oder sich in die Erbschaft einmischt, verliert das Recht auszuschlagen. Aus wichtigen Gründen kann die Frist verlängert werden. (Art. 566–571, 576 ZGB)

Im Kanton Jura: Die Ausschlagung erklären Sie beim Verwaltungsrichter (Juge administratif); er nimmt auch die damit verbundenen Massnahmen vor (Art. 10 LiCC JU).

Erbbescheinigung beantragen – nach dem Entscheid

Sie weist aus, wer erbt, und öffnet Konten und Grundbuch. Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden. Bei einem Testament wird sie frühestens einen Monat nach der Mitteilung an die Beteiligten ausgestellt, wenn niemand die Berechtigung bestreitet. (Art. 558, 559, 567 ZGB)

Im Kanton Jura: Die Erbbescheinigung (certificat d'héritier) stellen im Jura ausschliesslich Notare aus (Art. 56a LiCC JU).

Steuerinventar und letzte Steuererklärung

Nach einem Todesfall wird in der Regel ein Steuerinventar über das Vermögen per Todestag erstellt. Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge bereit.

Im Kanton Jura: Die Bezirkseinnehmerei und -verwaltung (Recette et Administration de district) stellt Ihnen die Erbschaftssteuererklärung zu. Sie ist mit allen Unterlagen innert 30 Tagen nach Erhalt beim Steueramt (Service des contributions) einzureichen; eine Fristerstreckung beantragen Sie bei der Bezirkseinnehmerei (Art. 27 LISD). Ein Erbschaftsinventar lässt die Bezirkseinnehmerei durch einen Notar erstellen, z. B. bei minderjährigen Kindern oder auf Antrag eines Erben (Art. 55 LiCC JU). (Art. 27 LISD JU (RSJU 642.1); Art. 55 LiCC JU)

Die Erben reichen für die verstorbene Person eine Steuererklärung bis zum Todestag ein, dazu offene Vorjahre; die Steuer wird aus dem Nachlass bezahlt. Ein überlebender Ehegatte versteuert den Rest des Jahres separat.

Kantonale Grundlagen zum Erbgang: Art. 9a, 10, 55–56a LiCC JU (RSJU 211.1).

Erbschaftssteuer im Kanton Jura

Ob und wie viel Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person ab. Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, für Grundstücke der Kanton, in dem sie liegen.

Erbschaftssteuer im Kanton Jura je Verwandtschaftsgrad (Rechtsstand Oktober 2026)
VerwandtschaftsgradSteuersatzFreibetrag je Person
Ehegatten und eingetragene Partnerbefreit–
Nachkommenbefreit–
Stiefkinder7 %–
Eltern7 %–
Geschwister14 %–
Grosseltern7 %–
Nichten und Neffen21 %–
Onkel und Tanten21 %–
Lebenspartner ohne Trauschein (nach mehr als 10 Jahren gemeinsamem Haushalt)14 %–
nicht verwandte Personen35 %–

Ohne die genannte Voraussetzung gilt für Lebenspartner dasselbe wie für nicht verwandte Personen. Die Sätze sind Richtwerte – die Steuer berechnet die zuständige Behörde.

So wird gerechnet: Fester Satz je Kategorie der Begünstigten auf dem Wert der erworbenen Güter abzüglich Schulden (Art. 20 und 22 LISD).

Gemeinden: Keine Gemeinde-Erbschaftssteuer; laut ESTV erhalten die Gemeinden 20 % des Ertrags der Kantonssteuer.

Einzelheiten je Verwandtschaftsgrad (mit Gesetzesartikeln)

Besonderes: Freigrenze statt Abzug: Erwerb unter CHF 10'000 ist nicht steuerbar; was der Begünstigte von derselben Person in den 5 Jahren vor dem Todesjahr erhalten hat, wird zusammengerechnet, und bei mehr als CHF 10'000 ist der ganze Betrag steuerbar (Art. 21 LISD). Steuer zahlbar innert 30 Tagen (Art. 31 LISD).

Gesetz: Loi sur l'impôt de succession et de donation (LISD), RSJU 642.1, Art. 10, 21, 22 LISD

Fristen nach Bundesrecht

Diese Fristen gelten in allen Kantonen. Sie folgen den allgemeinen gesetzlichen Regeln; im Einzelfall kann eine Frist später beginnen, zum Beispiel bei einem Testament. Lassen Sie sich den Fristbeginn bei der zuständigen Behörde bestätigen und handeln Sie wenn möglich einige Tage vor Fristende.

Ihre Fristen mit Datum

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Häufige Fragen

Wo melde ich einen Todesfall im Kanton Jura?

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden (Art. 34a, 35, 36 ZStV). Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung.

Wo schlage ich im Kanton Jura eine Erbschaft aus?

Zuständig ist: Juge administratif. Gesetzliche Erben haben drei Monate Zeit ab dem Tag, an dem sie vom Tod erfahren haben; eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung des Testaments (Art. 567 ZGB). Wer nichts unternimmt, hat die Erbschaft angenommen.

Wer stellt im Kanton Jura die Erbbescheinigung aus?

Zuständig ist: Notar (notaire). Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Jura?

Befreit: Ehegatten und eingetragene Partner sowie Nachkommen. Steuerpflichtig: Stiefkinder, Eltern und Grosseltern 7 %; Geschwister und Lebenspartner ohne Trauschein (nach mehr als 10 Jahren gemeinsamem Haushalt) 14 %; Nichten und Neffen sowie Onkel und Tanten 21 %; nicht verwandte Personen 35 %. Ohne diese Voraussetzung gilt für Lebenspartner dasselbe wie für nicht verwandte Personen. Erbteile unter CHF 10'000 sind steuerfrei. (Art. 10, 21, 22 LISD JU) Bitte lassen Sie sich die Steuer von der zuständigen Behörde bestätigen.

Wer erstellt im Kanton Jura das Steuerinventar?

Zuständig ist: Recette et Administration de district; Service des contributions. Grundlage: Art. 27 LISD JU (RSJU 642.1); Art. 55 LiCC JU. Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Versicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge per Todestag bereit.

Andere Kantone

Alle 26 Kantone im Überblick

Quellen

Amtliche Quellen des Kantons Jura (Rechtsstand Oktober 2026):

Quellen Bundesrecht: ZGB, OR, ZStV, AHVG (fedlex.admin.ch); AHV-Merkblatt 3.03 (ahv-iv.ch); ESTV-Steuermäppchen 2025 zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (estv.admin.ch); ch.ch Todesfall-Checkliste. Stand: Oktober 2026.

Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten, Fristen und Sätze können sich ändern – bitte bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen.