Todesfall-Wegweiser

Todesfall im Kanton Nidwalden: Stellen, Erbschaftssteuer, Fristen

Es tut uns leid, dass Sie einen Menschen verloren haben. Hier finden Sie, was nach einem Todesfall im Kanton Nidwalden gilt: welche Stellen zuständig sind, wie das Steuerinventar abläuft, wie hoch die Erbschaftssteuer je nach Verwandtschaft ist und welche Fristen das Bundesrecht vorgibt. Massgebend ist in der Regel der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person. Nehmen Sie sich Zeit – nur wenig ist in den ersten Tagen dringend.

Checkliste für Nidwalden öffnen Fristen mit Datum ausrechnen

Angaben geprüft am 31. Oktober und 1. November 2026 · Rechtsstand Oktober 2026 · mit amtlichen Quellen

Das Wichtigste in Kürze

Bitte beachten – noch nicht abschliessend geklärt:

Zuständige Stellen im Kanton Nidwalden

AufgabeZuständig
Testament abgeben und eröffnenkommunale Teilungsbehörde
Öffentliches Inventar verlangenJustiz- und Sicherheitsdirektion (Bewilligung), Abteilung für öffentliche Inventarisationen (Durchführung)
Erbschaft ausschlagenAbteilung für öffentliche Inventarisationen
Erbbescheinigungkommunale Teilungsbehörde
SteuerinventarGemeinderat (Inventarbehörde)

Zuständig sind in der Regel die Stellen am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Fragen Sie im Zweifel dort nach – die Mitarbeitenden helfen auch weiter, wenn Sie nicht wissen, wo Sie beginnen sollen.

Schritt für Schritt im Kanton Nidwalden

Todesfall melden 2 Tage

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung. Sonst sind Ehegatte, nahe Verwandte oder Hausgenossen meldepflichtig; das Bestattungsunternehmen darf mit schriftlicher Vollmacht melden. Mitbringen: ärztliche Todesbescheinigung, Ausweis und Familienausweis. Die Bestattung darf erst nach der Meldung stattfinden. (Art. 34a, 35, 36 ZStV)

Im Kanton Nidwalden: Stirbt jemand in der Wohngemeinde, können Sie den Todesfall statt beim Zivilstandsamt auch bei der von der Gemeinde bezeichneten Amtsstelle anzeigen (Art. 18d EG ZGB NW).

Testament abliefern sofort

Wer ein Testament findet, muss es unverzüglich der zuständigen Behörde abgeben – auch wenn es ungültig oder alt scheint. Die Behörde eröffnet es innert eines Monats und teilt den Erben den Inhalt mit. (Art. 556, 557 ZGB)

Im Kanton Nidwalden: Testamente eröffnet die kommunale Teilungsbehörde am letzten Wohnsitz, und zwar innert eines Monats seit der Einlieferung (Art. 8 und 72 EG ZGB NW).

Bei Verdacht auf Schulden: öffentliches Inventar verlangen 1 Monat

Das öffentliche Inventar listet Vermögen und Schulden amtlich auf. Nach dessen Abschluss haben die Erben einen weiteren Monat Zeit, um anzunehmen, auszuschlagen oder die amtliche Liquidation zu verlangen. Das Begehren ist innert eines Monats in der gleichen Form wie die Ausschlagung bei der zuständigen Behörde zu stellen – lassen Sie sich den Beginn der Frist dort bestätigen. (Art. 580, 587, 593 ZGB)

Im Kanton Nidwalden: Das öffentliche Inventar verlangen Sie bei der Justiz- und Sicherheitsdirektion; durchgeführt wird es von der Abteilung für öffentliche Inventarisationen (Art. 73–74 EG ZGB NW).

Entscheiden: Erbschaft annehmen oder ausschlagen 3 Monate

Gesetzliche Erben haben drei Monate ab Kenntnis des Todes, eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung. Die Ausschlagung muss vorbehaltlos sein. Wer nichts tut, hat angenommen. Wer sich vorher Nachlasssachen aneignet oder sich in die Erbschaft einmischt, verliert das Recht auszuschlagen. Aus wichtigen Gründen kann die Frist verlängert werden. (Art. 566–571, 576 ZGB)

Im Kanton Nidwalden: Die Ausschlagung erklären Sie bei der Abteilung für öffentliche Inventarisationen des Kantons (Art. 10 EG ZGB NW).

Erbbescheinigung beantragen – nach dem Entscheid

Sie weist aus, wer erbt, und öffnet Konten und Grundbuch. Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden. Bei einem Testament wird sie frühestens einen Monat nach der Mitteilung an die Beteiligten ausgestellt, wenn niemand die Berechtigung bestreitet. (Art. 558, 559, 567 ZGB)

Im Kanton Nidwalden: Zuständig ist die kommunale Teilungsbehörde am letzten Wohnsitz (Art. 8 EG ZGB NW).

Steuerinventar und letzte Steuererklärung

Nach einem Todesfall wird in der Regel ein Steuerinventar über das Vermögen per Todestag erstellt. Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge bereit.

Im Kanton Nidwalden: Der Gemeinderat als Inventarbehörde nimmt innert zwei Wochen das amtliche Inventar auf. Wird keines aufgenommen, reichen die Erben das Erbeninventar innert 60 Tagen seit dem Tod persönlich unterzeichnet bei der Veranlagungsbehörde ein (Art. 173, 215, 229, 234 StG NW). (Art. 173, 214–215, 229–234 StG NW (NG 521.1))

Die Erben reichen für die verstorbene Person eine Steuererklärung bis zum Todestag ein, dazu offene Vorjahre; die Steuer wird aus dem Nachlass bezahlt. Ein überlebender Ehegatte versteuert den Rest des Jahres separat.

Kantonale Grundlagen zum Erbgang: Art. 8, 10, 13, 69–74 EG ZGB NW (NG 211.1).

Erbschaftssteuer im Kanton Nidwalden

Ob und wie viel Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad zur verstorbenen Person ab. Massgebend ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, für Grundstücke der Kanton, in dem sie liegen.

Erbschaftssteuer im Kanton Nidwalden je Verwandtschaftsgrad (Rechtsstand Oktober 2026)
VerwandtschaftsgradSteuersatzFreibetrag je Person
Ehegatten und eingetragene Partnerbefreit–
Nachkommenbefreit–
Stiefkinderbefreit–
Elternbefreit–
Geschwister5 %CHF 20'000
Grosseltern5 %CHF 20'000
Nichten und Neffen5 %CHF 20'000
Onkel und Tanten10 %CHF 20'000
Lebenspartner ohne Trauschein (nach mindestens 5 Jahren Wohngemeinschaft)befreit–
nicht verwandte Personen15 %CHF 20'000

Ohne die genannte Voraussetzung gilt für Lebenspartner dasselbe wie für nicht verwandte Personen. Die Sätze sind Richtwerte – die Steuer berechnet die zuständige Behörde.

So wird gerechnet: Fester Satz nach Verwandtschaftsgrad (5 %, 10 % oder 15 %) nach Abzug von CHF 20'000 pro Empfänger und Steuerperiode (Art. 164 StG NW).

Gemeinden: Laut ESTV keine eigene Gemeindesteuer; die Gemeinden sind am Ertrag nicht beteiligt.

Einzelheiten je Verwandtschaftsgrad (mit Gesetzesartikeln)

Besonderes: Geschäftsvermögen und Beteiligungen, die der Unternehmensfortführung dienen, sind befreit; die Befreiung fällt bei Veräusserung innert fünf Jahren nachträglich weg (Art. 157a–157b StG NW). Grundlage der Veranlagung ist das amtliche Inventar oder das Erbeninventar samt Teilungsakten (Art. 214 StG NW).

Gesetz: Gesetz über die Steuern des Kantons und der Gemeinden (Steuergesetz, StG), NG 521.1, Art. 153–168 StG NW

Fristen nach Bundesrecht

Diese Fristen gelten in allen Kantonen. Sie folgen den allgemeinen gesetzlichen Regeln; im Einzelfall kann eine Frist später beginnen, zum Beispiel bei einem Testament. Lassen Sie sich den Fristbeginn bei der zuständigen Behörde bestätigen und handeln Sie wenn möglich einige Tage vor Fristende.

Ihre Fristen mit Datum

Geben Sie auf der Startseite den Todestag ein – die Seite rechnet die wichtigsten Fristen für Sie aus. Es wird nichts gesendet.

Zum Fristen-Rechner

Weitere Hilfe auf dieser Seite

Häufige Fragen

Wo melde ich einen Todesfall im Kanton Nidwalden?

Der Todesfall ist innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt zu melden (Art. 34a, 35, 36 ZStV). Stirbt jemand im Spital oder Heim, meldet die Einrichtung. Stirbt jemand in der Wohngemeinde, können Sie den Todesfall statt beim Zivilstandsamt auch bei der von der Gemeinde bezeichneten Amtsstelle anzeigen (Art. 18d EG ZGB NW).

Wo schlage ich im Kanton Nidwalden eine Erbschaft aus?

Zuständig ist: Abteilung für öffentliche Inventarisationen. Gesetzliche Erben haben drei Monate Zeit ab dem Tag, an dem sie vom Tod erfahren haben; eingesetzte Erben ab der amtlichen Mitteilung des Testaments (Art. 567 ZGB). Wer nichts unternimmt, hat die Erbschaft angenommen.

Wer stellt im Kanton Nidwalden die Erbbescheinigung aus?

Zuständig ist: kommunale Teilungsbehörde. Beantragen Sie sie erst, wenn feststeht, dass Sie die Erbschaft annehmen: Der Antrag kann als Annahme der Erbschaft verstanden werden.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Kanton Nidwalden?

Befreit: Ehegatten und eingetragene Partner, Nachkommen, Stiefkinder, Eltern sowie Lebenspartner ohne Trauschein (nach mindestens 5 Jahren Wohngemeinschaft). Steuerpflichtig: Geschwister, Grosseltern sowie Nichten und Neffen 5 %; Onkel und Tanten 10 %; nicht verwandte Personen 15 %. Freibetrag je Person: CHF 20'000. Ohne diese Voraussetzung gilt für Lebenspartner dasselbe wie für nicht verwandte Personen. (Art. 153–168 StG NW) Eingetragene Partnerinnen und Partner: Das Steuergesetz stellt sie den Ehegatten gleich (Art. 11 Abs. 2 StG NW). Eine Bestätigung der Steuerverwaltung speziell für die Erbschaftssteuer liegt uns nicht vor. Bitte lassen Sie sich die Steuer von der zuständigen Behörde bestätigen.

Wer erstellt im Kanton Nidwalden das Steuerinventar?

Zuständig ist: Gemeinderat (Inventarbehörde). Grundlage: Art. 173, 214–215, 229–234 StG NW (NG 521.1). Halten Sie Kontoauszüge, Wertschriften, Versicherungen, Fahrzeuge, Liegenschaften, Schulden und Eheverträge per Todestag bereit.

Andere Kantone

Alle 26 Kantone im Überblick

Quellen

Amtliche Quellen des Kantons Nidwalden (Rechtsstand Oktober 2026):

Quellen Bundesrecht: ZGB, OR, ZStV, AHVG (fedlex.admin.ch); AHV-Merkblatt 3.03 (ahv-iv.ch); ESTV-Steuermäppchen 2025 zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (estv.admin.ch); ch.ch Todesfall-Checkliste. Stand: Oktober 2026.

Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten, Fristen und Sätze können sich ändern – bitte bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen.